Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 21.10.2003

Rheinland-Pfalz: Ministerium weist Kritik an Dürre-Hilfsmaßnahmen zurück


Mainz (agrar.de) - Das rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium hat die
in jüngster Zeit in Presseberichten und Briefen geäußerte Kritik an angeblich
nicht ausreichenden Hilfen für dürregeschädigte Landwirte entschieden
zurückgewiesen. 'Wir haben das Mögliche zeitnah veranlasst. Für millionenschwere
Sonderprogramme ist schlicht und einfach kein Geld da oder wir müssten innerhalb
der Landwirt­schaft umschichten, also an anderer Stelle kürzen', so ein Sprecher
des Ministeriums.

Die diesjährigen Witterungsbedingungen hätten ohne Zweifel zu erheblichen
finanziellen Einbußen in der rheinland-pfälzischen Landwirtschaft geführt,
besonders in der West- und Nordpfalz. Deshalb habe das Ministerium alle Kräfte
darauf konzentriert, liquiditätsverbessernde Maßnahmen im Interesse dieser
Landwirte zu ergreifen. Dazu gehören einerseits steuerliche Entlastungsmaßnahmen
und eine beschleunigte Auszahlung aller Beihilfe­zahlungen nach den gegebenen
Möglichkeiten. In Abstimmung mit dem rheinland-pfälzischen Berufsstand hatte
dabei höchste Priorität, die Ausgleichszulage und die Prämien des
rheinland-pfälzischen Förderprogramms Umwelt­schonende Landbewirtschaftung (FUL)
noch im September bzw. Anfang Oktober auszuzahlen.

Anschließend wurden die EU-Ausgleichszahlungen so zeitnah wie möglich
angewiesen. Dabei sind alle Ausnahmetatbestände der maßgeblichen EU-Verordnungen
zur Anwendung gekommen und weitere, in den Rechtstexten nicht vorgesehene
Ausnahmen geschaffen worden. So wurde beispielsweise dafür gesorgt, dass
Flächen, die auf Grund des schlechten Zustands nicht oder nur teilweise im
Flächennachweis beantragt wurden, noch bis zum 31. Mai diesen Jahres
nachgemeldet werden konnten. Damit wurde erreicht, dass den betroffenen
Landwirten nicht noch ein zusätzlicher finanzieller Schaden durch den Entzug der
Prämien entsteht. Leider wurde von dieser Ausnahmeregelung nur sehr wenig
Gebrauch gemacht.

Den Futterbaubetrieben in den Höhengebieten wurde mit der vorgenannten
Ausnahmeregelung leider nur eine kleine Sorge genommen. Deren Haupt­problem war
die bereits eingetretene Futterknappheit. Nach langen und zähen Verhandlungen
mit Brüssel hat das Ministerium erreicht, dass es zu einer Entlastung dieser
Versorgungsengpässe kam, in dem in diesem Jahr die Aufwüchse der konjunkturell
stillgelegten Flächen in Rheinland-Pfalz zusätzlich als Futterfläche genutzt
werden konnten.

Auch bezüglich des in den Presseberichten erwähnten Auszahlungstermins im
Bereich der Flächenzahlungen hat sich das Ministerium für eine Vorverlegung des
Termins eingesetzt. Im Ministerium geht man davon aus, dass es für die meisten
betroffenen Landwirte sinnvoller ist, die Prämie in voller Höhe im November zu
erhalten als nur einen von der EU vorfinanzierten Abschlag im Oktober. Davon hat
im Übrigen nur ein Bundesland Gebrauch gemacht. Aus EU-rechtlichen Gründen darf
Landwirten, die nachwachsende Rohstoffe auf Stilllegungsflächen angebaut hatten,
ohnehin kein Abschlag ausgezahlt werden. Auf Rheinland-Pfalz übertragen hätte
dies bedeutet, dass mehr als zehn Prozent der Landwirte keinen Abschlag erhalten
hätten. Selbst die neuen Bundesländer, in denen die Dürreschäden in der Regel
weitaus gravierender waren als in Rheinland-Pfalz, haben u.a. wegen dieser
EU-rechtlichen Einschränkungen und sonstiger verwaltungstechnischer Probleme,
von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht.

Dabei ist auch festzuhalten, dass der Bund den "regulären" Auszahlungstermin
einheitlich für alle Bundesländer festlegt, da er die nach dem EU-Recht
notwendige Zwischenfinanzierung der Prämien (rund 3,5 Milliarden Euro)
über­nehmen muss. Angesichts der extremen Dürre und der damit verbundenen
Situation der Landwirte war der Bund bereit, in diesem Jahr den
Auszahlungs­termin auf den 16. November 2003 vorzuverlegen. Eine weitere
Vorverlegung wurde vom Bundesministerium aus finanziellen Gründen abgelehnt. An
diese Entscheidung ist das Land gebunden, da Mittel für eine eigene
Zwischen­finanzierung nicht zur Verfügung stehen.

An dem angebotenen Bund-Länder-Hilfsprogramm beteiligt sich das Land
Rheinland-Pfalz nicht. Dies hat folgende Gründe:

1. Die Messlatte für den Nachweis der Existenzgefährdung liegt sehr hoch und das
Verwaltungsverfahren ist angesichts der erforderlichen Genehmigungen seitens der
Europäischen Kommission zu bürokratisch und langwierig.

2. Angesichts der Haushaltslage hätte Rheinland-Pfalz darüber hinaus bei der
geltenden 50-prozentigen Landesbeteiligung Mittelumschichtungen aus der
Ausgleichszulage vornehmen müssen. Mit diesem Rückgriff auf die Ausgleichszulage
wären allerdings die in Rheinland-Pfalz hauptsächlich betroffenen
Futterbaubetriebe in ihrer Gesamtheit 'bestraft' worden. Dabei wären
insbesondere auch die Betriebe getroffen worden, die die Kriterien für die
Hilfsmaßnahmen des Bund-Länder-Programms nur knapp verfehlen.

Deshalb ist das Bund-Länder-Hilfsprogramm aus Sicht des Ministeriums keine
geeignete Hilfe, da sie den Betrieben kurzfristig nicht zur Verfügung steht.
Darüber hinaus sieht das Ministerium in der überwiegend als Zinsverbilligung
beabsichtigten Hilfe des Bund-Länder-Programms keine wesentlich günstigere
Unterstützung im Vergleich zu der Öffnung des 'Sonderkreditprogramms
Junglandwirte' der Landwirtschaftlichen Rentenbank sowie des Landes­programms
der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB). Diese
Kapitalmarkthilfen stehen den Landwirten zeitnah zur Verfügung und sind damit
die bessere Hilfe.

Links zum Bundesland Rheinland-Pfalz.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de