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@grar.de Aktuell - 15.10.2003

SPD zur Kennzeichnung für GVO-Saatgut: Nicht nur sauber sondern rein


Berlin (agrar.de) - Zur Diskussion über die Kennzeichnung von gentechnisch
verändertem Saatgut erklären der stellvertretende Vorsitzende der
SPD-Bundestagsfraktion, Michael Müller, und der Sprecher der
Arbeitsgruppe Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft, Matthias
Weisheit
:

'Bäuerinnen und Bauern sollen frei wählen können, ob sie gentechnisch
verändertes Saatgut anbauen oder GVO-freies. Die Verbraucherinnen und
Verbraucher sollen frei wählen können, ob sie gentechnisch veränderte Produkte
kaufen oder solche ohne Gentechnik.

Die EU-Kommission hat den Entwurf für eine 'Richtlinie zum zufälligen oder
technisch unvermeidbaren Vorhandensein von gentechnisch verändertem Saatgut in
Saatgutpartien von nicht gentechnisch verändertem Saatgut' vorgelegt. Darin sind
Schwellenwerte vorgesehen, ab welchem Anteil von genetisch veränderten
Organismen (GVO) im Saatgut dieses als gentechnisch verändert gekennzeichnet
werden muss. Sie betragen 0,3 Prozent für Raps, 0,5 Prozent für Mais,
Kartoffeln, Tomaten, Chicoree, Zuckerrüben und 0,7 Prozent für Soja.

Diese Werte sind zu hoch! Sie sind nicht geeignet, Wahlfreiheit für
Landwirtschaft und Verbraucher zu garantieren.

Saatgut steht am Anfang der Nahrungskette. Nur ein an der Nachweisgrenze von 0,1
Prozent orientierter Schwellenwert kann den Bestand einer gentechnikfreien
Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion sichern.

Darin enthaltene Unreinheiten pflanzen sich in der gesamten Nahrungskette fort.
Ihr Verbleib ist nach einer Weile nicht mehr nachvollziehbar. Werden im Saatgut
GVO-Anteile oberhalb der Nachweisgrenze ohne Kennzeichnung toleriert, Es ist
nicht auszuschließen, dass von genetisch veränderten Organismen wirklich freie
Lebensmittel irgendwann gar nicht mehr hergestellt werden können. Eine
Wahlfreiheit gibt es dann nicht mehr.

Zudem gefährdet eine Tolerierung von GVO-Anteilen oberhalb der Nachweisgrenze in
Saatgut ohne Kennzeichnung die Einhaltung des vorgeschriebenen Schwellenwertes
von 0,9 Prozent in Lebens- und Futtermitteln, denn über Auskreuzung,
Durchwuchspflanzen und Vermischungen bei Ernte, Transport und Lagerung kann es
zu weiteren GVO-Einträgen kommen. Und je geringer der Abstand zwischen den für
Saatgut geltenden Schwellenwerten und denen ist, die für die Endprodukte gelten,
desto höher werden die Kosten für Kontrollen und Tests in der gesamten
Produktionskette. Nur GVO-freies Saatgut, dessen Kennzeichnung an der
Nachweisgrenze von 0,1 Prozent ansetzt, kann die Koexistenz einer
gentechnikfreien und genetisch optimierten Landwirtschaft und
Lebensmittelproduktion sichern.

In einer global vernetzten Ernährungswirtschaft wird sich der Einfluss der
Gentechnik auf die Lebensmittelproduktion nicht aufhalten lassen. Aber wir
müssen dafür Sorge tragen, dass eine genetisch unveränderte
Nahrungsmittelproduktion erhalten bleibt - und damit die Wahlfreiheit für
Landwirtschaft und Verbraucher.

Darin sind wir uns einig mit den Interessenvertretungen der Landwirtschaft und
der Verbraucher. Es geht um die Kennzeichnung von Saatgut - nicht um das Für
oder Wider der Gentechnik! Wo Gentechnik drin ist, muss auch Gentechnik
draufstehen: Wir wollen eine klare Kennzeichnung von Saatgut ab der
Nachweisgrenze von 0,1 Prozent GVO.'

Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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