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@grar.de Aktuell - 10.10.2003

Sachsen-Anhalt fördert umweltschonende Landbewirtschaftung

Gelder für den Anbau von Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzen, Obst sowie Wein und Hopfen


Magdeburg (agrar.de) - Das Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
eröffnet am 15. Oktober 2003 das Antragsverfahren für das Förderprogramm zum
umweltschonenden Anbau von Gemüse, Heil- und Gewürzpflanzen, Kern- und Steinobst
sowie von Wein und Hopfen in Sachsen-Anhalt.

Mit dem Förderprogramm sollen landwirtschaftliche, gärtnerische Unternehmen und
Winzer unterstützt werden. Voraussetzung ist u.a. die Reduzierung von Dünge- und
Pflanzenschutzmitteln sowie der Einsatz von nützlingsschonenden Präparaten über
einen Verpflichtungszeitraum von insgesamt 5 Jahren. Dadurch sollen die
natürlichen Ressourcen Boden und Wasser geschützt werden.

Anträge können bis zum 15. November 2003 bei den jeweils zuständigen Ämtern für
Landwirtschaft und Flurneuordnung bzw. deren Außenstellen (ÄLF) gestellt werden.
Aufgrund der begrenzten Haushaltsmittel soll die Bewilligung anhand von
Prioritäten erfolgen. Es ist vorgesehen, Anträge zur Übernahme einer
Verpflichtung, Flächenerweiterung einer bestehenden Verpflichtung,
Zusatzförderung (Verschärfung der Verpflichtung) und von Antragstellern mit
ausgelaufener Vertragsnaturschutz- Förderung für Wein vorrangig zu bewilligen.
Im nächsten Jahr soll die Priorität wieder den Erst- und Neuantragstellern
eingeräumt werden.

Die strenge Regelung für die Flächenerweiterung im letzten Jahr wurde wieder
aufgehoben. Die EU-Kommission hat die Verordnung bereits geändert. Wenn die
hinzukommende Fläche nicht mehr als 50 Prozent der ursprünglichen Fläche
beträgt, bleibt die Bewilligung für die bestehende Verpflichtung erhalten. Nur
die hinzukommende Fläche wird für die Restlaufzeit neu bewilligt. Dazu ist ein
Erweiterungsantrag zu stellen. Erst bei einem Flächenzuwachs von mehr als 50
Prozent muss ein Neuantrag ausgefüllt werden.

Die Ämter für Landwirtschaft und Flurneuordnung (ÄLF) bzw. deren Außenstellen
halten die erforderlichen Antragsunterlagen und Informationen zum Programm
bereit. Mit Beginn des Antragsverfahrens können die Antragsunterlagen auch über
das Internet auf den Seiten des Ministeriums für Landwirtschaft und
Umwelt
(Rubrik: 'Themen A-Z', 'Agrarumweltmaßnahmen') abgerufen werden.

Wer bereits eine Förderung erhält, bekommt am Jahresende aktuelle Richtlinien,
Merkblätter und Betriebshefte. Die ÄLF werden gemeinsam mit der Landesanstalt
für Landwirtschaft und Gartenbau auch regionale Schulungen zur Einhaltung der
Verpflichtung durchführen. Diese Schulungen werden als fachspezifische
Fortbildungsveranstaltung für die eingegangene Verpflichtung anerkannt.

Links zum Thema Förderung,
Links zum Bundesland Sachsen-Anhalt.

 


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