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@grar.de Aktuell - 07.10.2003

Saarland: 7.250 Hektar werden als FFH-Gebiete nachgemeldet

Mörsdorf: Saarland knüpft engagiert am europäischen Netz Natura 2000 mit


Saarbrücken (agrar.de) - Das Saarland hat weitere 7.250 Hektar für das
europaweite ökologische Netz von Schutzgebieten nach Brüssel gemeldet. Damit
wächst die Fläche der so genannten FFH-Gebiete im Land auf insgesamt 26.205
Hektar.

'Das entspricht stattlichen 10,2 Prozent der Landesfläche und zeigt, dass das
Saarland engagiert am europäischen Netz Natura 2000 mitknüpft', sagte
Umweltminister Stefan Mörsdorf heute vor der Landespressekonferenz. 'Diese große
Zahl von Flächen für dieses Schutzgebietssystem macht deutlich, dass wir unsere
Verpflichtung zum Schutz des Naturerbes sehr ernst nehmen', so der Minister
weiter. Das Saarland hatte bereits im Jahr 2000 18.955 ha (entsprechend 7,4
Prozent der Landesfläche) als FFH-Gebiete angemeldet. Die jetzt erfolgte und vom
Kabinett beschlossene Nachmeldung von Gebieten ist erforderlich, um den
Anforderungen der Europäischen Kommission in vollem Umfang zu entsprechen. Alle
Bundesländer und auch die übrigen Mitgliedsstaaten haben FFH-Gebiete nachmelden
müssen. 'Die vollständige und rasche Nachmeldung derartiger Gebiete liegt nicht
nur im Interesse des Landes, sondern auch im Interesse der Gemeinden und der
Wirtschaft', erläuterte Minister Mörsdorf. 'Denn ohne
abschließende Meldung besteht keine Rechts- und Planungssicherheit. Wir müssen
sehen, dass bundesweit Gerichte Investitionsvorhaben zumindest verzögert haben,
weil in den Genehmigungsverfahren die Vorgaben der FFH-Richtlinie nicht sauber
abgearbeitet worden waren.'

Die jetzt nachgemeldeten Gebiete betreffen flächenmäßig etwa zur Hälfte Wald, so
weitere Teile des Warndtes, den Stiftswald St. Arnual und das Wogbachtal
nördlich des Flughafens Ensheim. Weitere bedeutende Gebiete liegen im Moseltal
oder betreffen die Flusstäler von Nied, Blies und Prims mit einigen ihrer
Seitengewässer wie Löster und Oster sowie das Leukbachtal.

Die Nachmeldung von FFH-Gebieten hat besondere Bedeutung, weil die Europäische
Kommission angekündigt hat, das derzeit ruhende Vertrags-Verletzungsverfahren
gegen Deutschland wegen nicht fristgerechter Umsetzung der FFH-Richtlinie
fortzuführen, sofern nicht zeitnah die Meldung weiterer FFH-Gebiete erfolgt.

Doch wie kam es zu der Nachmeldepflicht? Die Nachmeldepflicht ergab sich aus der
Prüfung der Gebietsvorschläge der Mitgliedsstaaten, die im November 2002 in
Potsdam im Rahmen eines biogeografischen Seminars stattfand und bei der die noch
bestehenden Lücken des europaweitem Netzes NATURA 2000 identifiziert wurden. Mit
der Nachmeldung von weiteren 7250 Hektar entspricht das Saarland dieser
Nachmeldepflicht. Die Gebiete wurden dabei - so schreibt es die EU vor -
ausschließlich nach fachlichen Kriterien ermittelt. Wichtig ist dabei unter
anderem, dass das Saarland aus der FFH-Richtlinie die Verpflichtung hat, für 23
bei uns vorkommende Lebensraumtypen ('Biotope') und 21 Tier- und Pflanzenarten
entsprechende Flächen zu sichern (also zunächst zu melden). Aus der Überprüfung
der EU ergab sich für einige Lebensraumtypen bzw. Tier- und Pflanzenarten eine
Nachmeldeverpflichtung.

Links zum Thema Landschaft und Natur,
Links zum Bundesland Saarland.

 


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