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@grar.de Aktuell - 07.10.2003

Hohe Beanstandungsquote bei Rückstandsuntersuchungen von Weinblättern


Wiesbaden (agrar.de) - 'Das Staatliche Untersuchungsamt Hessen hat seit dem Jahr
2000 bis heute 114 unterschiedliche Proben an Weinblättern und Erzeugnissen
daraus untersucht. Hierbei kam es zu 43 Beanstandungen (38 Prozent)', teilte
heute der Hessische Minister für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz,
Wilhelm Dietzel, in Wiesbaden mit. Dies sei eine für eine solche
Lebensmittelgruppe hohe Beanstandungsquote.

Zur Untersuchung kamen Weinblätter, Weinblätter in Konserven, Weinblätter in
Lake und gefüllte Weinblätter in Konserven. Die untersuchten Proben wurden in
ganz Hessen mit einem Schwerpunkt in Südhessen gezogen. Die Herkunft der Proben
verteilte sich wie folgt:

. Türkei: 74, davon 30 beanstandet (40 Prozent)
. Griechenland: 24, davon 9 beanstandet (37 Prozent)
. Deutschland: 11, davon 3 beanstandet (27 Prozent)
. ohne Angabe: 5, davon 1 beanstandet (20 Prozent).

Die Beanstandungen aufgrund erhöhter Pestizidgehalte beliefen sich auf 30 Proben
(26 Prozent); die übrigen 13 beanstandeten Proben seien wegen
Kennzeichnungsmängeln, irreführenden Angaben und Verdorbenheit bemängelt worden,
so Dietzel.

Die Rückstandsuntersuchungen ergaben Höchstmengenüberschreitungen an
Pflanzenschutzmitteln von folgenden elf Wirkstoffen:

. Brompropylat
. Chlorpyriphos
. Chlorpyriphos-Methyl
. Fenarimol
. Metalaxyl
. Nuarimol
. Parathion-Ethyl
. Procymidon
. Quinalphos
. Tetradifon
. Triadimefon

In einer Konservenprobe Weinblätter wurde die zulässige Höchstmenge an
Rückständen von Chlorpyriphos um das 96-fache überschritten.

Bei derartigen Beanstandungsfällen stellen die in Hessen für den Vollzug der
amtlichen Lebensmittelüberwachung zuständigen Staatlichen Ämter für
Lebensmittelüberwachung, Tierschutz und Veterinärwesen im Einzelhandel noch
vorhandene Ware sicher; den Vertreibern wird eine Rückrufaktion auferlegt. Zwar
bedeutet eine solche Höchstmengenüberschreitung zunächst noch keine akute
Gesundheitsgefahr; gleichwohl sind derartige Beanstandungen, zumal in dieser
Häufigkeit, unerwünscht und so rasch wie möglich abzustellen.

Links zum Thema Lebensmittelqualität und Kontrolle,
Links zum Bundesland Wein.

 


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