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@grar.de Aktuell - 01.10.2003

Bundesrat fordert Überprüfung des Gesetzentwurfes zu Altschulden

DBV sieht sich in seinen Bedenken bestätigt


Berlin (agrar.de) - Der Deutsche Bauernverband (DBV) sieht sich in
seinen Forderungen zur Änderung des Gesetzentwurfes zum
Landwirtschafts-Altschuldengesetz durch die am 28. September 2003 vom Bundesrat
beschlossene Stellungnahme bestätigt. Der Bundesrat hebt in dieser Stellungnahme
hervor, dass es insbesondere aus agrarstrukturellen Erwägungen heraus für
erforderlich ist, dass 'die gesetzliche Lösung des Altschuldenproblems für die
Unternehmen eine möglichst heilende und keine ruinöse Wirkung' entfacht. Der
Intention aller bisherigen Regelungen in der Altschuldenfrage - der Fortführung
landwirtschaftlicher Existenzen - müsse in hohem Maße Rechnung getragen werden.
Der DBV erneuert vor diesem Hintergrund seinen Appell an die Bundesregierung und
die Fraktionen des Bundestages, in den anstehenden parlamentarischen Beratungen
die notwendigen Änderungen im Sinne der Bedenken des Bundesrates vorzunehmen.

Im Gesetzentwurf der Bundesregierung wurden die bereits im Rahmen einer Anhörung
vorgetragenen Bedenken der betroffenen Bundesländer, der Bundesverbände der
Banken, des DBV und des Deutschen Raiffeisenverbandes nicht berücksichtigt. Im
Kern geht es um die rechtlichen Bedenken gegenüber einer Änderung der
Rangrücktrittsvereinbarung als zivilrechtliche Verträge mit
Drittgläubigerschutz. Der geplante Eingriff betrifft die Verbreiterung der
Bemessungsgrundlage und eine bis zu 5-fache Erhöhung des Abführungssatzes. Die
Folge wäre eine erhebliche Beeinträchtigung der Investitions- und
Kreditfähigkeit der betroffenen Betriebe. Der Bundesrat bittet mit seiner
Stellungnahme die Bundesregierung, die verfassungsrechtliche Zulässigkeit des
gesetzgeberischen Eingriffs in die bestehenden Rangrücktrittsvereinbarungen
unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes zu prüfen. Die Regelungen zum
Abführungssatz sollten so festgelegt werden, dass die Abführung auch vom
durchschnittlichen, mit Altschulden belasteten Betrieb getragen werden können,
ohne dass notwendige Investitionen behindert werden.

Der Bundesrat unterstützt auch wie der DBV die Zielsetzung einer Ablöseregelung,
mit der das Altschuldenproblem landwirtschaftlicher Unternehmen in den neuen
Bundesländern abschließend geregelt werden soll. Er fordert die Bundesregierung
gleichfalls auf, die Ablöseregelung so auszugestalten, dass sie einem möglichst
breiten Kreis von Unternehmen die Chance einräumen, ihre Altschulden aus eigener
Kraft vorzeitig abzulösen. Um das Ablöseverfahren beurteilen zu können, wird die
Bundesregierung aufgefordert, umgehend den Entwurf einer Rechtsverordnung zur
Kenntnis zu geben.

Gegenstand des Gesetzentwurfes sind Altverbindlichkeiten aus DDR-Zeiten, die ca.
1.500 landwirtschaftliche Unternehmen im Rahmen so genannter
Rangrücktrittsvereinbarungen ungeachtet der Nutzbarkeit der hierdurch
finanzierten Maßnahmen weiterhin zu bedienen haben. Aktuell haben diese
Verbindlichkeiten eine Höhe von ca. 2,4 Milliarden Euro, wobei allerdings
hiervon schon ca. 0,9 Milliarden Euro auf seit 1990 aufgelaufene Zinsen
entfallen.

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