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@grar.de Aktuell - 01.10.2003

RLV: Wasserentnahmeentgelt für Beregnungswasser nicht sachgerecht


Bonn (agrar.de) - Im Vorfeld der Beratungen des nordrhein-westfälischen
Landeskabinetts zur Einführung eines Wasserentnahmeentgeltes haben der Präsident
des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes (RLV), Friedhelm Decker, und
der Präsident des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und Gemüsebauer, Josef
Klein, Nordrhein-Westfalens Umwelt- und Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn
gebeten, Beregnungswasser vom Wasserentnahmeentgelt auszunehmen.

In einem Brief an die Ministerin stellen die Präsidenten fest, dass die
Landesregierung im Vernehmen nach auch für die Beregnung von
landwirtschaftlichen Flächen ein Wasserentnahmeentgelt einführen wolle. Dieses
solle 1 Cent je cbm betragen. Da das Beregnungswasser den Wasserkreislauf direkt
wieder zugefügt werde, halten beide Präsidenten ein solches
Wasserentnahmeentgelt für Beregnungswasser für nicht sachgerecht und bitten, die
Einführung eines solchen bei den weiteren Beratungen noch einmal zur Disposition
zu stellen und schließlich hiervon Abstand zu nehmen.

Wie die Präsidenten weiter schreiben, sei die vorgesehene Freimarge von
lediglich 3.000 cbm für landwirtschaftliche Beregnung insbesondere vor dem
Hintergrund des drohenden bürokratischen Aufwandes für die Verwaltung und die
Landwirtschafts- und Gartenbaubetriebe nicht vertretbar. Der Erfassungsaufwand
und notwendigen Bescheide würden bei einer solchen Bagatellegrenze in keinem
Verhältnis zu dem erzielten Wasserentnahmeentgelt in den kleineren und mittleren
Beregnungsbetrieben stehen. Nachdrücklich weisen Decker und Klein darauf hin,
dass in Niedersachsen das Wasserentnahmeentgelt für die Beregnung erst am 50.000
cbm - und auch nur in einer Höhe von 0,5 Cent je cbm - herhoben werde. Vor
diesem Hintergrund bitten die Präsidenten die Ministerin sicherzustellen, dass
die Betriebe zumindest nicht schlechter gestellt werden als die Wettbewerber im
benachbarten Bundesland Niedersachsen.

Die Beregnung sei für Gartenbau und Landwirtschaft des Rheinlandes von sehr
großer Bedeutung, betonten Decker und Klein. Nur mit der Beregnung könnten eine
regionale Versorgung der heimischen Bevölkerung - insbesondere mit frischem Obst
und Gemüse - sichergestellt werden. Vor diesem Hintergrund sollte bei den
weiteren Überlegungen Beregnungswasser von Wasserentnahmeentgelt ausgenommen
werden. Zumindest sollte zur Vermeidung von Wettbewerbsnachteilen für jeden
landwirtschaftlichen Betrieb eine Freimarge für Beregnungswasser festgesetzt
werden, die der im benachbarten Niedersachen entspricht, so die Präsidenten
abschließend.

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