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@grar.de Aktuell - 01.10.2003

Verwertung von Bioabfällen in der Landwirtschaft unter der Lupe


Berlin (agrar.de) - Nach den Weichenstellungen der Bundesregierung im
Düngemittelrecht im Hinblick auf die Verwertung von Bioabfällen in der
Landwirtschaft erkundigt laut Pressedienst des Bundestages sich die FDP-Fraktion
in einer Großen Anfrage (15/1627).

Darin heißt es, Deutschland habe sich von einer Wegwerf- und
Ablagerungswirtschaft hin zu einer integrierten Kreislaufwirtschaft entwickelt,
in der Abfallvermeidung und -verwertung Vorrang eingeräumt werde.

Es gelinge zunehmend, Nährstoffkreisläufe zu schließen und nachhaltig zu
wirtschaften. Im Jahr 2000 seien Bioabfälle zu 70 Prozent, Klärschlämme zu 68
Prozent verwertet worden. Im vergangenen Jahr hätten sich das
Verbraucherschutzministerium und das Umweltministerium auf Grundsätze zur
Neuregelung der organischen Düngung landwirtschaftlicher Nutzflächen geeinigt,
die in dieser Wahlperiode in gesetzliche Regelungen gefasst werden sollten. So
seien strengere Grenzwerte für Klärschlamm, Komposte und erstmals
Schwermetallgrenzwerte für Wirtschaftsdünger vorgesehen. Wissenschaft,
Wirtschaft und Fachkreise kritisierten dieses Konzept allerdings.

Die Regierung soll sagen, welche Gesetzesinitiativen in dieser Wahlperiode dazu
noch zu erwarten sind und ob bestimmte Schwermetalle wie Kupfer und Zinn aus
Sicht der Pflanzen- und Tierernährung als Mikronährstoffe einzustufen sind.
Gefragt wird ferner, ob unterschiedliche Schwermetallgrenzwerte für Ton, Schluff
und Sand in der landwirtschaftlichen Praxis eingehalten werden können. Die
Fraktion will ferner wissen, ob die Regierung den vorsorgenden Bodenschutz durch
hohe Kupfereinträge im ökologischen Landbau in Gefahr sieht.

Auch auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen die drastische Verschärfung
der Grenzwerte für eine landwirtschaftliche Klärschlammverwertung beruht,
interessiert die Abgeordneten. Sie fragen zudem nach dem Anteil der Verbrennung
von Klärschlämmen in Deutschland und nach der mit der Verbrennung verbundenen
Erhöhung der Abwassergebühren.

Die Regierung soll ebenso die 'Tatsache' bewerten, dass zahlreiche
Entsorgungswege in Deutschland verboten sind, während sie in der
Klärschlammrichtlinie der EU ausdrücklich erlaubt seien. Die Fraktion will auch
erfahren,
ob die von den beiden Ministerien genannten Grenzwerte für die Kompostverwertung
dazu führen, dass der Absatz von Kompostprodukten aller Werke in Deutschland
nicht mehr möglich sein wird und diese Produkte nicht mehr in der Landwirtschaft
verwertet werden können.

Darüber hinaus erkundigt sich die FDP, ob es Erkenntnisse gibt, die eine
Gefährdung von Natur und Umwelt sowie der Verbraucher durch das Ausbringen von
Komposten feststellen, obwohl diese den jetzigen Bestimmungen genügen.
Schließlich sei zu berücksichtigen, dass Chrom in Böden und Düngemitteln in zwei
verschiedenen Formen auftritt und beide sich in ihrer Giftwirkung unterscheiden,
heißt es in der Großen Anfrage weiter.

Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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