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@grar.de Aktuell - 01.10.2003

BBV: Keine weiteren Einschnitte mehr

Haushaltsbegleitgesetz sieht enorme Kürzungen in der Landwirtschaft vor


München (agrar.de) - Nach den Plänen der Bundesregierung soll der Agrarhaushalt
mit über sieben Prozent gekürzt werden, so stark wie kein anderer
Einzelhaushalt. Kürzungen sind vorgesehen bei den Bundesmitteln zu den
Landwirtschaftlichen Krankenkassen, außerdem eine Deckelung beim Agrardiesel
und Änderungen bei der Umsatzsteuer-Pauschalierung.

Es dürfe nicht vergessen werden, betonte der Präsident des Deutschen und
Bayerischen Bauernverbandes (BBV), Gerd Sonnleitner, dass sich die
steuer- und finanzpolitischen Belastungen der deutschen Landwirte seit 1998
durch Entscheidungen der Bundesregierung schon jetzt auf fast zwei Milliarden
Euro belaufen. Als Beispiele nannte er das Steuerentlastungsgesetz, die
Umsetzung der Ökosteuer und weitere Kürzungen im Bundeshaushalt, wie bei der für
die Sicherung der flächendeckenden Landbewirtschaftung so wichtigen
Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes
(GAK).

Flächendeckende Landbewirtschaftung nicht gefährden

'Die Gemeinschaftsaufgabe muss ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht werden können
und echte Förderanreize geben, um die Agrarstruktur zu verbessern', sagte
Präsident Sonnleitner. Die Bundesregierung dürfe die GAK nicht mit immer neuen
Fördermaßnahmen überfrachten, ohne eine ausreichende und vernünftige
Finanzierung zu gewährleisten. In Bayern hingen von der GAK unmittelbar die für
die flächendeckende Landbewirtschaftung so wichtige Ausgleichszulage sowie die
Investitionsförderung ab. Die aktuellen Haushaltspläne für 2004 würden Kürzungen
bei den Landwirtschaftlichen Krankenkassen in Höhe von über 240 Mio. Euro
vorsehen. Dies bedeutet, dass die aktiven Betriebe um 40 Prozent höhere Beiträge
zahlen müssten. Der Beitragssatz der LKV-Versicherten würde auf etwa 20 Prozent
in die Höhe schnellen.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem eine Deckelung des Agrardiesels auf 10.000
Liter je Betrieb vor. Schon der heutige Steuersatz von 25,56 Cent pro Liter
stellt eine erhebliche Benachteiligung der deutschen Landwirtschaft gegenüber
den europäischen Mitbewerbern dar. Gleichzeitig soll die
Mehrwertsteuerpauschalierung für buchführungspflichtige Betriebe abgeschafft
werden. Bei 13a-Betrieben wird der Pauschalierungssatz von 9 auf 7 Prozent
gesenkt. Die Abschaffung bedeutet für die betroffenen Betriebe zusätzliche
Buchführungskosten von rund 500 bis 1.000 Euro.

Anhörung des Bauernverbandes

Bereits jetzt gilt es als ziemlich sicher, dass die von der Union regierten
Länder, das Gesetzespaket im Bundesrat ablehnen werden. Der Bauernverband wird
am 8. Oktober vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages angehört. Dabei
wird er deutlich machen, dass diese Belastungen für die Land- und
Forstwirtschaft untragbar sind. Da der Bundesrat nur den Änderungen bei der
Mehrwertsteuer zustimmen muss, wird die endgültige Entscheidung wahrscheinlich
erst im November im Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag fallen.

Links zum Thema Verbände.

 


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