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@grar.de Aktuell - 30.09.2003
Säuerung bei Most und Wein ab sofort erlaubt
Ausnahmeregelung gilt ab dem 1. Oktober
Mainz (agrar.de) - Auf Grund der extrem heißen Witterung im Sommer 2003 hat die
Europäische Kommission die Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Luxemburg
und Österreich ermächtigt, ausnahmsweise für Wein-Erzeugnisse aus den
Weinbauzonen A und B die Säuerung zuzulassen. Die Regelung gilt demnach in
allen deutschen Anbaugebieten. Von dieser Ermächtigung hat das
Bundeslandwirtschaftsministerium jetzt mit der Zehnten Verordnung zur Änderung
der Weinverordnung Gebrauch gemacht.
Wie das rheinland-pfälzische Weinbauministerium mitteilte, kann zu
Most, Jungwein oder Wein des Jahrgangs 2003 ab dem 1. Oktober 2003 in
begrenztem Umfang Weinsäure landwirtschaftlichen Ursprungs zugesetzt werden.
Weinbereitungsbetriebe, die hiervon Gebrauch machen, müssen das Verfahren
gegenüber der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz melden.
Über weitere Einzelheiten informiert ein Merkblatt, das unter der
Internetadresse des Weinbauministeriums (Rubrik: Service/Infomaterial)
abgerufen werden kann. Die kellerwirtschaftliche Beratung der
Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
und Rheinpfalz unterstützt die Betriebe in allen oenologischen Fragen der
Weinbereitung.
Links zum Thema Wein.
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