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@grar.de Aktuell - 30.09.2003

Säuerung bei Most und Wein ab sofort erlaubt

Ausnahmeregelung gilt ab dem 1. Oktober


Mainz (agrar.de) - Auf Grund der extrem heißen Witterung im Sommer 2003 hat die
Europäische Kommission die Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Luxemburg
und Österreich ermächtigt, ausnahmsweise für Wein-Erzeugnisse aus den
Wein­bauzonen A und B die Säuerung zuzulassen. Die Regelung gilt demnach in
allen deutschen Anbaugebieten. Von dieser Ermächtigung hat das
Bundes­landwirtschafts­ministerium jetzt mit der Zehnten Verordnung zur Änderung
der Weinverordnung Gebrauch gemacht.

Wie das rheinland-pfälzische Weinbauministerium mitteilte, kann zu
Most, Jungwein oder Wein des Jahrgangs 2003 ab dem 1. Oktober 2003 in
begrenz­tem Umfang Weinsäure landwirtschaftlichen Ursprungs zugesetzt werden.
Weinbereitungsbetriebe, die hiervon Gebrauch machen, müssen das Verfahren
gegenüber der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz melden.

Über weitere Einzelheiten informiert ein Merkblatt, das unter der
Internet­adresse des Weinbauministeriums (Rubrik: Service/Infomaterial)
abgerufen werden kann. Die kellerwirtschaftliche Beratung der
Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) Mosel, Rheinhessen-Nahe-Hunsrück
und Rheinpfalz unterstützt die Betriebe in allen oenologischen Fragen der
Weinbereitung.

Links zum Thema Wein.

 


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