Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 30.09.2003

Absatzförderung für EU-Agrarerzeugnisse in Drittländern genehmigt


Brüssel (agrar.de) - Die Europäische Kommission hat die ihr von den
Mitgliedstaaten vorgelegten Informations- und Absatzförderungsprogramme für
EU-Agrarerzeugnisse in Drittländern genehmigt. Die Mitgliedstaaten hatten der
Kommission insgesamt 10 solcher Informations- und Absatzförderungsprogramme zur
Prüfung unterbreitet. Davon sind 7 Programme genehmigt worden, die vorwiegend
auf die Absatzförderung in den USA, Kanada, Japan, Rußland, Australien, Norwegen
und im Mittlere Osten abzielen. Gefördert werden soll dabei der Absatz von Wein,
Obst und Gemüse, Käse, Olivenöl sowie Schinken. Für die finanzielle Beteiligung
der EU an den Programmen werden Haushaltsausgaben in Höhe von 5,8 Mio. Euro
veranschlagt (50 Prozent des Budgets des Programms).

Franz Fischler, zuständiges Kommissionsmitglied für Landwirtschaft, ländliche
Entwicklung und Fischerei, äußerte sich hierzu wie folgt: 'Die Verbesserung der
Wettbewerbsfähigkeit von EU-Qualitätserzeugnissen auf den Außenmärkten ist eine
der Herausforderungen für europäische Landwirtschaft in den kommenden Jahren.
Mit der Investition in Informations- und Absatzförderungskampagnen für
Agrarerzeugnisse in Drittländern zeigt die EU ihren Mut, sich dieser
Herausforderung zu stellen und ihre Rolle bei der positiven Entwicklung im
Welthandel zu übernehmen.'

Hintergrund

Mit einer Verordnung vom Dezember 1999 beschloss der Rat, dass die EU im Rahmen
von Informations- und Absatzförderungsprogrammen für Agrarerzeugnisse und
Nahrungsmittel in Drittländern bestimmte Maßnahmen ganz oder teilweise
finanzieren kann. Im Einzelnen handelt es sich bei den beihilfenfähigen
Maßnahmen zum einen um Öffentlichkeitsarbeit, Förder- und Werbemaßnahmen, um
insbesondere die Vorzüge der EU-Erzeugnisse hinsichtlich Qualität, Hygiene,
Lebensmittelsicherheit, Nährwert, Etikettierung sowie Tier- und Umweltschutz
hervorzuheben. Weitere Maßnahmen sind zweitens die Teilnahme an bedeutenden
internationalen Veranstaltungen, Messen und Ausstellungen sowie drittens
Informationskampagnen, besonders über das EU-System der geschützten
Ursprungsbezeichnungen (g.U.), der geschützten geografischen Angaben (g.g.A.),
der Spezialitäten mit traditionellen Merkmalen sowie des ökologischen Landbaus.
Ferner beihilfefähig sind viertens Informationskampagnen über das
Gemeinschaftssystem der Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete (b.A.) sowie
fünftens Studien über neue Absatzmärkte.

Die Durchführungsvorschriften für die Informations- und
Absatzförderungsprogramme wurden von der Kommission mit Verordnung vom 28.
Dezember 2000 erlassen. Danach müssen die Mitgliedstaaten der Kommission
alljährlich bis spätestens 15. Juni und 15. Dezember die Liste der von ihnen
ausgewählten Programme und Durchführungsstellen sowie eine Kopie der einzelnen
Programme übermitteln. Anschließend prüft die Kommission die vorgelegten
Programme und entscheidet über deren Beihilfefähigkeit. In der
Kommissionsverordnung sind außerdem die Drittlandsmärkte aufgeführt, auf denen
die Absatzförderungsmaßnahmen durchgeführt werden können, und die Erzeugnisse,
die für die Absatzförderung in Betracht kommen.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de