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@grar.de Aktuell - 30.09.2003

EU: Neue Bestimmungen über die Etikettierung von Lebensmittel-Zutaten


Brüssel (agrar.de) - Eine wichtige Änderung der EU-Richtlinie über die
Etikettierung von Lebensmitteln (Richtlinie 2000/13/EG, ABl. L 109 vom 6.5.2000)
wurde vom Europäischen Parlament und vom Rat verabschiedet. Durch diese Änderung
wird sichergestellt, dass die Verbraucher mit einigen wenigen Ausnahmen - über
den Inhalt von Lebensmitteln umfassend informiert werden.

Diese Ausnahmen gelten nicht für bestimmte Zutaten, die Allergien oder
Unverträglichkeiten auslösen können und in der Richtlinie aufgeführt sind; so
können Verbraucher, die an Allergien leiden, feststellen, welche allergenen
Stoffe in einem Lebensmittel vorhanden sind. Mit den neuen Bestimmungen wird die
'25 Prozent-Regel' abgeschafft, nach der bislang Bestandteile von
zusammengesetzten Zutaten, die weniger als 25 v. H. des Enderzeugnisses
ausmachen, nicht zwingend angegeben werden müssen. Die neuen Vorschriften gelten
auch für alkoholische Getränke, wenn diese eine Zutat enthalten, die in der
Liste der Allergene aufgeführt ist, wie z. B. Sulfit in Weinen.

Nach den neuen Vorschriften müssen alle Einzelzutaten von zusammengesetzten
Zutaten auf der Etikettierung aufgeführt werden, was bedeutet, dass Allergene
nicht 'versteckt' werden können. Beispielsweise könnten Soßen allergene Zutaten
wie Eier, Milch oder Senf enthalten. Bisher mussten solche Einzelzutaten nicht
aufgeführt werden, sofern sie Teil einer zusammengesetzten Zutat waren, die
weniger als 25 Prozent des Erzeugnisses ausmachte; künftig müssen solche
allergenen Zutaten dagegen angegeben werden.

Außerdem werden einige Ausnahmeregelungen bei der Etikettierung für Allergene
nicht mehr zugelassen. Bislang war es möglich, Zutaten nur als Kategorie
anzugeben (zum Beispiel 'Pflanzliches Öl'), in Zukunft muss bei allen allergenen
Zutaten auch die Quelle angegeben werden (in unserem Beispiel etwa 'Erdnussöl').
Ebenso muss die Quelle eines natürlichen Aromastoffs, wie zum Beispiel eine
Nuss, angegeben werden, während bisher nur 'natürlicher Aromastoff' angegeben
war.

Alkoholische Getränke waren bisher von der Verpflichtung zur Angabe der Zutaten
ausgenommen. Nach den neuen Bestimmungen müssen alle Zutaten, die in der Liste
der Allergene aufgeführt sind, angegeben werden, so zum Beispiel Sulfit in
Weinen. Sulfite sind Zusatzstoffe, die als Konservierungsmittel in vielen
Lebensmitteln, darunter in Wein, Bier und Apfelwein, verwendet werden. Viele
Menschen leiden an Sulfit-Unverträglichkeit mit Symptomen wie Asthmaanfällen,
was schwerwiegende Folgen haben kann.

Hintergrund

Im Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit kündigte die Kommission ihre Absicht an,
eine Änderung der Richtlinie 2000/13/EG über die Etikettierung und insbesondere
der '25 Prozent-Regel' vorzuschlagen, nach der die Bestandteile von
zusammengesetzten Zutaten, deren Anteil am Endprodukt weniger als 25 Prozent
beträgt, auf der Etikettierung nicht angegeben werden müssen. Diese Regel fand
vor über 20 Jahren Eingang in das Gemeinschaftsrecht und bezweckte, das
Verzeichnis der Zutaten nicht übermäßig lang werden zu lassen. Sie beruht auf
der grundsätzlichen Annahme, dass der Verbraucher die Zusammensetzung
zusammengesetzter Zutaten kennt und folglich beispielsweise den Schluss ziehen
kann, dass die Konfitüre, die Keksen hinzugefügt wird, aus Früchten und Zucker
hergestellt wird. Durch den neuen Vorschlag wird dieser Grenzwert abgeschafft.

Die Lebensmittelherstellung ist jedoch mittlerweile immer komplizierter
geworden, und der Verbrauch von Fertignahrungsmitteln ist erheblich gestiegen.
In den vergangenen Jahren wurde von Seiten der Verbraucher immer wieder der
Wunsch geäußert, besser über die Lebensmittel, die sie kaufen, und insbesondere
über deren Zusammensetzung informiert zu werden, selbst wenn das Verzeichnis der
Zutaten durch die vollständige Aufzählung aller Zutaten auf der Etikettierung
zwangsläufig länger werden sollte. Die zahlreichen Lebensmittelskandale der
jüngsten Zeit haben dieses Informationsbedürfnis noch deutlicher zutage treten
lassen.

Für Verbraucher, die unter Allergien oder Unverträglichkeiten leiden, sind diese
Informationen besonders wichtig. Der Anteil der Bevölkerung mit
Lebensmittelallergien oder Unverträglichkeiten steigt ständig an (nach Angaben
der Allergieverbände sind 8 Prozent der Kinder und 3 Prozent der Erwachsenen
davon betroffen), und es treten immer neue Allergene auf. Diese Allergien
verursachen nicht nur Krankheiten, die häufig chronischer Natur sind (z. B.
atypische Dermatitis, Nesselfieber, Verdauungsprobleme), sondern können auch
lebensbedrohende Reaktionen hervorrufen (Asthma, allergischer Schock). Für diese
Menschen stellt das Nichtvorhandensein detaillierter Angaben eine
Beeinträchtigung dar, da sie niemals sichergehen können, dass das gekaufte
Erzeugnis kein Allergen enthält, das sie nicht zu sich nehmen dürfen. Allergiker
sind daher auf eine vollständige und genaue Etikettierung angewiesen, die durch
den neuen Vorschlag gewährleistet wird.

Die neuen Vorschriften enthalten entsprechende Bestimmungen, mit denen
Absurditäten oder eine Überregulierung und die Gefahr einer zu komplexen
Etikettierung vermieden und technische Zwänge im Zusammenhang mit der
Herstellung von Lebensmitteln berücksichtigt werden sollen. Die zusätzlichen
Etikettierungsvorschriften werden nach einer Übergangsfrist in Kraft treten, in
der die Unternehmen die Etikettierung ihrer Produkte an die neuen Vorschriften
anpassen können.

Die Richtlinie wird Ende 2003 im Amtsblatt der Europäischen Union
veröffentlicht. Danach haben die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit, um die
Richtlinie umzusetzen, und in einem Übergangszeitraum von einem weiteren Jahr
können die Hersteller die Etikettierung ihrer Erzeugnisse umstellen. Wenn diese
Schritte reibungslos vonstatten gehen, werden die Verbraucher 2005 die konkreten
Ergebnisse dieser Richtlinie in den Regalen sehen.

Liste der möglicherweise allergieauslösenden Zutaten, die auf der Etikettierung
aufzuführen sind

. Glutenhaltiges Getreide und glutenhaltige Getreideerzeugnisse
. Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
. Eier und Eierzeugnisse
. Fisch und Fischerzeugnisse
. Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
. Soja und Sojaerzeugnisse
. Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)
. Schalenfrüchte und Nebenerzeugnisse
. Sellerie und Sellerieerzeugnisse
. Senf- und Senferzeugnisse
. Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse
. Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von über 10 mg/kg oder 10
mg/l

Links zum Thema Lebensmittel,
Links zum Thema EU und Landwirtschaft.

 


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