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@grar.de Aktuell - 26.09.2003

Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss zum Gentechnikrecht an

Keine neuen Zuständigkeiten bei Genehmigungen zur Freisetzung


Berlin (agrar.de) - Der Bundesrat hat in seiner heutigen Sitzung zum Gesetz zur
Anpassung von Zuständigkeiten im Gentechnikrecht den Vermittlungsausschuss
angerufen.

Damit soll die geplante Zuständigkeitsverlagerung vom Umweltbundesamt auf das
Bundesamt für Naturschutz bei Genehmigungsverfahren über die Freisetzung
gentechnisch veränderter Organismen verhindert werden. Die beabsichtigte
Änderung sei weder durch den Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22.
Oktober 2002 begründet, noch sei sie fachlich nachvollziehbar, so der Bundesrat.
Die Gentechnik sei eine Querschnittsaufgabe des Umweltschutzes, bei der
sämtliche Auswirkungen im Rahmen der Herstellung, Nutzung und Entsorgung der
gentechnisch veränderten Organismen auf die gesamte Umwelt und die menschliche
Gesundheit berücksichtigt werden müssen. Daher greife diese Aufgabe weit über
die Aufgaben des Bundesamtes für Naturschutz, die sich auf die Gebiete
Naturschutz und Landschaftspflege beschränken, hinaus.

Die Zuständigkeit für den Aufgabenbereich Gentechnik wurde mit
Organisationserlass des Bundeskanzlers vom Oktober 2002 vom Bundesministerium
für Gesundheit und Soziale Sicherung auf das Bundesministerium für
Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft übertragen. Mit dem vorliegenden
Gesetz sollen auch in dem den Ministerien nachgeordneten Bereich die
Zuständigkeiten für die Gentechnik entsprechend neu verteilt werden.

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