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@grar.de Aktuell - 24.09.2003

LWK Rheinland-Pfalz zum Hochwasserschutz-Gesetzentwurf


Bad Kreuznach (agrar.de) - Mit Empörung reagierte der Präsident der
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz, Ökonomierat Günther Schartz, auf
den Entwurf des Gesetzes zum vorbeugenden Hochwasserschutz aus dem Hause
Trittin. Der Gesetzentwurf wurde kürzlich im Kammerausschuss Umwelt und
Landespflege unter Vorsitz von Michael Horper beraten.

Ohne Wenn und Aber, so die einhellige Meinung von Präsident Schartz und allen
Ausschussmitgliedern, muss dieser Gesetzentwurf kategorisch zurückgewiesen
werden. Wer den Ackerbau auf Flächen verbieten will, die einmal in 100 Jahren
überflutet werden und wer auf solchen Flächen Pflanzenschutz und Düngung
verbieten will, der vergreift sich schamlos an fremdem Eigentum. Es ist ein
Schlag in das Gesicht der rheinland-pfälzischen Bauern, die kooperativ mit der
Wasserwirtschaft nach Lösungen für den Hochwasserschutz suchen, wenn durch einen
solchen Dirigismus jede Kooperationsbereitschaft zunichte gemacht wird.

Das Schlimme an diesem Gesetzentwurf, so Präsident Schartz, ist, dass es auch
fachlich überhaupt keinen Grund gibt, solche Maßnahmen vorzuschlagen. Über das
Wirtschaftsministerium und das Umweltministerium in Rheinland-Pfalz und über den
Verband der Landwirtschaftskammern in Bonn wird sich Präsident Schartz gegen den
jetzt vorgelegten Gesetzentwurf wenden.

Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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