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@grar.de Aktuell - 24.09.2003

Mecklenburg-Vorpommern: Anträge für Dürrehilfe stehen im Internet

Antragstellung ab 25. September 2003 möglich


Schwerin (agrar.de) - Die Anträge zur Erstattung von Trockenschadenshilfe für
besonders betroffene landwirtschaftliche Betriebe sind ab sofort im Internet
abrufbar. Von den Seiten des Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft,
Forsten und Fischerei
können der Richtlinienentwurf und die dazugehörigen
Antragsformulare einschließlich des Berechnungsschemas herunter geladen werden.

Anträge für die Liquiditätshilfen können ab dem 25. September 2003, nach
Unterzeichnung der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung von Bund und Ländern
auf der Agrarministerkonferenz in Rostock, bei den örtlich zuständigen Ämtern
für Landwirtschaft gestellt werden. Dort sind die entsprechenden Formulare
ebenfalls erhältlich.

Bedingungen für die Antragstellung sind, dass der Ausfall bei Getreide und
Ölfrüchten und beim bereinigten Betriebsertrag infolge der Trockenheit 30
Prozent und mehr erreichen wird. In den benachteiligten Gebieten sind es 20
Prozent, jeweils bezogen auf den Durchschnitt der letzten drei Jahre. Der
Zuschuss selbst kann bis zu 20 Prozent des nachgewiesenen Schadens betragen.
Zusätzliche 10 Prozent Zuschuss sind vorgesehen, wenn der Ausfall des
Betriebsertrags bei mehr als 55 Prozent liegt.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern stellt 2,9 Mio. Euro an Trockenschadenshilfe zur
Verfügung: Zusammen mit den Mitteln des Bundes könnten 5,8 Mio. Euro an
Landwirte ausgezahlt werden, die durch die Witterungsunbilden des Jahres 2003 in
ihrer Existenz gefährdet sind.

Links zum Thema Förderung,
Links zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

 


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