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@grar.de Aktuell - 23.09.2003

EU-Kommission genehmigt neues Qualitätszeichen Baden-Württemberg

Neues HQZ kann von Erzeugern zur Vermarktung genutzt werden


Stuttgart (agrar.de) - Das neue baden-württembergische Qualitätszeichen für
Agrarprodukte aus dem Land ist von der EU-Kommission genehmigt worden. Das
bisherige HQZ wird unter neuer Optik für Produkte aus dem Land zur Verfügung
stehen. Erzeuger, die das neue Qualitätszeichen nutzen wollen, müssen erhöhte
Anforderungen erfüllen.

'Baden-Württemberg hat ausgehend vom bisherigen Herkunfts- und Qualitätszeichen
ein neues, von der EU anerkanntes Qualitätszeichen für 14 Produktbereiche
beziehungsweise Produktgruppen vorzuweisen', informierte der
baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Willi
Stächele, in Stuttgart. Allen mit dem Qualitätszeichen versehenen Produkten
liegen höhere Qualitätsstandards zugrunde, als es die jeweiligen Fachgesetze
vorsehen. Die Einhaltung dieser anspruchsvollen Qualitätsnormen wird neutral
überwacht und kontrolliert.

'Das neue HQZ für Fleisch ist eine große Chance für unsere Metzgereien, die sich
damit besser von anonymer Ware unterscheiden können', erläuterte Stächele.
Heimische Eiererzeuger haben bessere Chancen, sich von Massenware abzuheben.
'Und wer das HQZ auf seinem Fruchtsaft sieht, der weiß, dass es sich nicht um
importiertes Konzentrat, sondern um Saft aus heimischem Obst handelt', erklärte
Stächele.

Zugleich verwies der Minister auf die neue Kontrollarchitektur, die im Zuge der
Überarbeitung des bisherigen Herkunfts- und Qualitätszeichens mit entwickelt
wurde. Diese beinhaltet neben der Stufe der Eigenkontrolle eine neutrale
Kontrollebene und die

Kontrolle der Kontrolle sowie abgestufte Sanktionsmaßnahmen bei Verstößen.

Die wesentlichen Inhalte der Weiterentwicklung und Verbesserung des bisherigen
HQZ-Kennzeichnungssystems sind im pflanzlichen Bereich die systematische und
kontrollierte Anwendung der weiterentwickelten Methoden des integrierten
Pflanzenbaus, insbesondere Verzicht des Einsatzes von Wachstumsregulatoren,
Verzicht auf die Ausbringung von Klärschlamm und klärschlammhaltigen
Düngemitteln auf allen Flächen des Betriebs, qualitätsorientierter Anbau,
betriebszweigbezogenes Umweltmanagement und die Weiterentwicklung einer
bedarfsbezogenen Düngung mit zusätzlichen Bodenuntersuchungen und
Nährstoffbilanzen.

Bei den tierischen Lebensmitteln (Fleisch) werden zukünftig auch die Aufzucht-
und Lieferbetriebe der Jungtiere in das HQZ-System einbezogen. Futter muss
überwiegend vom eigenen Hof kommen. Die Futtermittelkontrollen werden erweitert.
Es dürfen nur Futtermittel eingesetzt werden, die in einer Positivliste
enthalten sind. Leistungsförderer als Futtermittelzusätze sind in der Rind- und
Schweinefleischerzeugung ausgeschlossen. Alle eingesetzten Futtermittel müssen
offen deklariert werden. Tiertransporte müssen tierschutzgerecht und zeitlich
auf vier Stunden begrenzt werden. Die Haltung von Legehennen in Käfigen wird für
HQZ-Erzeuger bereits ab Ende 2003 untersagt.

Die einzelnen Qualitätsanforderungen des Qualitätszeichen mit Herkunftsangabe
sind so festgelegt, dass sie auch außerhalb des Landes erfüllt werden können.
Bei Austausch der Herkunftsangabe kann das Zeichen auch für Produkte anderer
Regionen oder Länder verwendet werden, wenn die betreffenden Qualitäts- und
Kontrollanforderungen erfüllt sind.

In der deutlich veränderten Gestaltung des Zeichens wird erkennbar, dass es sich
in erster Linie um ein Qualitätszeichen handelt. Der Begriff 'GESICHERTE
QUALITÄT' wurde gewählt, um den Aspekt der Prozessqualität und damit einer
durchgängigen Qualitätssicherung deutlich zu machen.

Baden-Württemberg hat neben dem neuen Qualitätszeichen auch das Bio-Zeichen
Baden-Württemberg für Öko-Produkte.

Links zum Thema Lebensmittelqualität und Kontrolle,
Links zum Bundesland Baden-Württemberg.

 


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