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@grar.de Aktuell - 22.09.2003

Hochwasserschutz: Bauckhage fordert mehr Kooperation


Mainz (agrar.de) - Der rheinland-pfälzische Wirtschafts- und
Landwirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage hat in einem Schreiben an
Bundeslandwirtschaftsministerin Renate Künast den Gesetzentwurf von
Bundesumweltminister Jürgen Trittin zum Hochwasserschutz kritisiert. Die
zwischen den Agrar- und Umweltministern beschlossenen Grundsätze der Kooperation
und Freiwilligkeit seien nicht ausreichend berücksichtigt worden, so Bauckhage.

Er verwies auf einen Beschluss vom 13. Juni 2001, wonach sich die Agrar- und
Umweltminister der Länder darauf geeinigt hatten,

- die Landwirte als Partner für die Umsetzung des Hochwasserschutzes zu
gewinnen,

- bei land- und forstwirtschaftlichen Belangen das Prinzip der Kooperation und
Freiwilligkeit zu beachten und

- wirtschaftliche Nachteile für die bewirtschafteten Flächen auszugleichen.

In Rheinland-Pfalz habe sich die Kooperation zwischen Landwirtschaft und
Wasserwirtschaft bestens bewährt, sagte der Minister. Gemeinsam hätten das
rheinland-pfälzische Landwirtschaftsministerium und das Umweltministerium für
die Wasser- und Landwirtschaft praxisgerechte Lösungen erarbeitet und umgesetzt,
um den Wasserrückhalt in der Fläche zu erhöhen. So habe man beispielsweise mit
der 'Aktion Blau' beachtliche Erfolge erzielt.

'Diese erfolgreiche Zusammenarbeit mit allen Betroffenen wird durch das von
Umweltminister Trittin vorgesehene generelle Verbot der ackerbaulichen Nutzung
in Überschwemmungsgebieten zu Nichte gemacht', erläuterte Bauckhage.

Darüber hinaus sei der Gesetzentwurf auch aus anderen Gründen zu beanstanden:

Er berücksichtige kaum die Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Neben
einschneidenden Erschwernissen bei der Bewirtschaftung seien erhebliche Folgen
für den Boden- und Pachtwert der Flächen zu erwarten. Die Umwandlung von
Ackerland in Grünland in den potenziellen Über-schwemmungsgebieten würde
erhebliche Kosten verursachen, die aus dem Staatshaushalt zu tragen wären. Ob
diese Flächen dann anschließend von den Landwirten noch bewirtschaftet würden
sei fraglich, da die jetzt in den Gebieten wirtschaftenden Betriebe häufig nicht
darauf eingestellt seien. Sie verfügten zum größten Teil nicht mehr über Ställe,
Vieh und zum Beispiel Milchquoten.

'Eine ökonomische und ökologisch sinnvolle Nutzung von Grünlandflächen ist an
die Viehhaltung gebunden. Meiner Ansicht ist der Gesetzentwurf noch nicht
ausgereift und sollte dringend überarbeitet werden', erläutert der Minister.
Dabei müsse die Landwirtschaft frühzeitig einbezogen werden. Maßnahmen, die auf
die individuellen Verhältnisse der Regionen abgestimmt und gemeinsam mit den
Bewirtschaftern entwickelt würden, seien wirkungsvoller als Regelungen 'von oben
herab', die nicht nachvollziehbar seien und daher auf breiter Front abgelehnt
würden.

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