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@grar.de Aktuell - 18.09.2003

DBV: Obst, Gemüse und Speisekartoffeln von Entkopplung ausschließen

Verband befürchtet Marktstörungen durch Prämienberechtigung


Berlin (agrar.de) - Obst-, Gemüse- und Speisekartoffelflächen sollten bei der
Entkopplung der Direktzahlungen generell von einer Prämienberechtigung
ausgeschlossen werden. Dies forderte der Generalsekretär des Deutschen
Bauernverbandes (DBV), Dr. Helmut Born, in einem Schreiben an
Staatssekretär Alexander Müller im Bundesministerium für Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL).

Damit reagierte Born auf Pläne, bei der Umsetzung der GAP-Reform im Ackerbau in
Deutschland möglicherweise auch Obst- und Gemüseflächen sowie Speisekartoffeln
in die Prämienberechtigung einzubeziehen. Nach Ansicht Borns sollten diese
Bereiche jedoch künftig auch bei einer so genannten Regionalisierung nicht
prämienberechtigt sein, da sie es auch vor der Reform nicht waren. Andernfalls
drohten Marktstörungen auf den bisher funktionierenden Obst-, Gemüse- und
Speisekartoffelmärkten.

Der DBV-Generalsekretär bat Staatssekretär Müller daher um Unterstützung, die
Bereiche Obst, Gemüse und Speisekartoffeln definitiv aus der Zuteilung von
Prämienrechten auszuschließen. Gleichzeitig müsse sichergestellt werden, dass
die handelbare Betriebsprämie nur auf denjenigen Flächen gezahlt werden darf,
auf denen kein Anbau von Obst, Gemüse und Speisekartoffeln erfolgt. Im Endeffekt
müsste dann für die alten 'Grande-Culture-Flächen' - vor allem Getreide und
Ölsaaten - der volle Prämienbetrag erhalten bleiben.

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