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@grar.de Aktuell - 16.09.2003

Mecklenburg-Vorpommern: Jeder zweite Schweinehalter kommt seiner Meldepflicht nicht nach


Schwerin (agrar.de) - Die Schweinehalter in Mecklenburg-Vorpommern kommen ihrer
Meldepflicht nur unzureichend nach. 'Nur die Hälfte der meldepflichtigen
Betriebe im Land hat bisher seine Verpflichtung gemäß Viehverkersordnung
erfüllt', sagt Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus (SPD). Seit dem 31.
Dezember 2002 sind laut EU-Richtlinie Schweinehalter, Viehhandelsunternehmen,
Transportunternehmen, Sammelstellen und Schlachtbetriebe verpflichtet, den
Empfang von Schweinen bei der nationalen Schweinedatenbank zu melden. So soll
eine lückenlose Rückverfolgbarkeit der Tiere gewährleistet werden. 'Im Falle
einer Seuche können wir so schneller reagieren', erklärt Minister Backhaus.

Schweinehalter müssen darüber hinaus zum Stichtag 1. Januar eines jeden Jahres
die Anzahl der an diesem Tag im Bestand vorhandenen Schweine innerhalb von zwei
Wochen nach dem Stichtag melden. Alle dazu erforderlichen Informationen gibt es
bei der Regionalstelle

MQD Qualitätsprüfungs- und Dienstleistungsgesellschaft
Mecklenburg-Vorpommern mbH (MQD)
Speicherstraße 11
18273 Güstrow
Tel.: 03843-751-0

Darüber hinaus ist die aid-Informationsbroschüre 'Zentrale Datenbank - jetzt
auch für Schweine' kostenlos in der Regionalstelle und den Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte erhältlich.

Die Nichteinhaltung der Meldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit im Sinne der
Viehverkehrsverordnung dar und wird von den zuständigen Veterinär- und
Lebensmittelüberwachungsämtern geahndet.

Links zum Thema HIT und Kennzeichnung,
Links zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

 


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