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@grar.de Aktuell - 15.09.2003

36 Millionen Euro für dürregeschädigte Landwirte


Berlin (agrar.de) - 'Dürregeschädigte und in ihrer Existenz gefährdete Landwirte
erhalten Liquiditätshilfe', erklärte Bundesverbraucherministerin Renate Künast.
Der Bund werde bis zu 36 Mio. Euro für ein Bund-Länder-Hilfsprogramm
bereitstellen. Das Programm wird von den Ländern durchgeführt und je zur Hälfte
von Bund und Ländern finanziert. Insgesamt können den von Trockenheit oder Hitze
betroffenen Betrieben bis zu 72 Mio. Euro ausgezahlt werden.

'Bund und Länder setzen damit auch in Zeiten äußerst knapper Haushaltsmittel ein
Zeichen solidarischer Hilfe. Geholfen wird den Landwirten, die ohne
Unterstützung wirtschaftlich nicht überleben würden. Wir können aber nicht die
gesamten Einbußen der Betriebe ausgleichen', so Künast weiter.

Die Zahlungsfähigkeit der betroffenen Betriebe ist durch Ertragsausfälle bei
Marktfrüchten stark eingeschränkt; insbesondere Futterbaubetriebe (diese halten
Milchkühe, Kälber, Bullen, Ochsen, Schafe, Ziegen) müssen Futtermittel zukaufen,
die sie in normalen Jahren selbst erzeugen. Das Programm richtet sich an rund
13.000 Betriebe, die in Folge der diesjährigen Trockenheit in ihrer Existenz
gefährdet sind. Mit Zinsverbilligungen für Kapitalmarktdarlehen, in
Ausnahmefällen auch mit Zuschüssen, wird den Betrieben geholfen, die Zeit bis
zur Ernte im nächsten Jahr zu überbrücken.

Die Bauern können mit dem staatlichen Geld den Kauf von Futter- und
Düngemitteln, Saat- und Pflanzgut, Treib- und Schmierstoffen finanzieren, um die
Herbstbestellung der Ackerflächen durchzuführen und dadurch die Voraussetzung
für die Ernte im kommenden Jahr zu schaffen. Außerdem soll durch
Zwischenfruchtanbau die Futtergrundlage für die Raufutterfresser (Rinder,
Schafe, Ziegen) gesichert werden.

Sobald die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen und die
parlamentarischen Gremien unterrichtet wurden, können die Bundesmittel nach
Unterzeichnung der entsprechenden Verwaltungsvereinbarung den Ländern
bereitgestellt werden. Die Länder können schon jetzt die technischen
Voraussetzungen zur Durchführung der Hilfe schaffen. Wenn auch die
beihilferechtliche Genehmigung der EU-Kommission vorliegt, können die Mittel an
die Landwirte ausgezahlt werden.

Links zum Thema Förderung,
Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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