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@grar.de Aktuell - 11.09.2003

Cartagena-Protokoll über biologische Sicherheit tritt in Kraft


Brüssel (agrar.de) - Heute tritt das Cartagena-Protokoll über die biologische
Sicherheit in Kraft. Mit diesem Protokoll sollen die biologische Vielfalt und
die menschliche Gesundheit vor den potenziellen Risiken genetisch veränderter
Organismen (GVO) geschützt werden, indem klare Rechtsgrundlagen für deren
grenzüberschreitende Verbringung festgelegt werden. Das in dem Protokoll
festgelegte Verfahren der vorherigen Zustimmung in Kenntnis der Sachlage stellt
sicher, dass die Vertragsstaaten fundierte Entscheidungen bezüglich der Einfuhr
von GVO treffen können, die in die Umwelt freigesetzt werden sollen. Für die
Verbringung von GVO sind genaue Anforderungen an die Begleitunterlagen
festgelegt.

Das Cartagena-Protokoll ist der erste internationale Rechtsrahmen für die
grenzüberschreitende Verbringung von GVO und stützt sich auf das
Vorsorgeprinzip. Länder, die GVO zur absichtllichen Einbringung in die Umwelt
exportieren, müssen dies gemäß dem Verfahren der vorherigen Zustimmung in
Kenntnis der Sachlage bei der einführenden Vertragspartei anmelden. Die
Anmeldung muss alle Angaben enthalten, die das einführende Land benötigt, um
eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

Das Protokoll enthält Auflagen für die Begleitunterlagen bei der Ausfuhr von GVO
und sieht eine Informationsstelle für die biologische Sicherheit vor, die den
Austausch von Informationen über GVO erleichtern und die Staaten bei der
Umsetzung des Protokolls unterstützen soll.

103 Vertragsparteien haben das Cartagena-Protokoll unterzeichnet und 57 haben es
ratifiziert, darunter die EU und sieben Mitgliedstaaten (Spanien, Niederlande,
Österreich, Dänemark, Schweden, Luxemburg, Frankreich).

Hintergrund

Die UN-Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt
verabschiedete am 29. Januar 2000 eine Zusatzvereinbarung zum Übereinkommen, das
sogenannte Cartagena-Protokoll zur biologischen Sicherheit. Das Protokoll ist
rechtlich bindend und war das erste multilaterale Umweltabkommen, das im neuen
Jahrtausend verabschiedet wurde.

Die EU verfügt bereits über einen umfangreichen Rechtsrahmen für GVO. Dieser
Rechtsrahmen wurde erst jüngst durch die Verordnung über die
grenzüberschreitende Verbringung von GVO ergänzt, die sich vor allem mit den
Ausfuhren von GVO befasst, um die Bestimmungen des EG-Rechts mit den
Bestimmungen des Protokolls über die biologische Sicherheit in Einklang zu
bringen. Die Verordnung wurde vom Rat am 13. Juni endgültig verabschiedet und
tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft, was Ende
September 2003 der Fall sein dürfte.

Links zum Thema Biotechnologie,
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