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@grar.de Aktuell - 11.09.2003

CDU/CSU: Unverantwortliche Inflation der Tierversuche durch geplante EU-Chemikalienpolitik

Bundesregierung spricht lapidar von einem Zielkonflikt zwischen Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Tierschutz


Berlin (agrar.de) - Aus Anlass der derzeit von der Europäischen Union geplanten
Neuordnung des europäischen Chemikalienrechts erklären der umweltpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Peter Paziorek, und die
Berichterstatterin für den Tierschutz der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Dr. Maria
Flachsbarth
:

'Die derzeit von der Europäischen Union geplante Neuordnung des europäischen
Chemikalienrechts könnte zu einer inflationären Zunahme von Tierversuchen
führen. Eine Studie der Universität Leicester geht von über 12 Millionen
zusätzlich benötigten Tieren aus - das sind mehr als die gesamte Zahl der im
neusten EU-Tierversuchsbericht ausgewiesenen Tiere.

Diese bedrohliche Zahl blieb bislang weitgehend unbemerkt von der
Öffentlichkeit - die Bundesregierung spricht lapidar von einem Zielkonflikt
zwischen Umwelt- und Verbraucherschutz sowie Tierschutz, der sich da auftue. Und
sie kürzt zudem die Mittel zur Förderung von Ersatz und Ergänzungsmethoden zum
Tierversuch, die eine große Zahl von Tierversuchen überflüssig machen könnten.
Von 1987 bis 2002 sank die Förderung von 6,5 Mio. Euro auf 2,6 Mio. Euro und
damit um mehr als 60 Prozent. Gerade vor dem Hintergrund der 2002 erfolgten
Aufnahme des Tierschutzes in das Grundgesetz sind diese Kürzungen völlig
unverständlich.

Die neue Chemikalienverordnung soll den Umgang mit den ca. 100.000 bislang
bereits auf dem Markt befindlichen Altstoffen für Mensch und Umwelt bis 2012
sicherer machen. Dafür werden umfangreiche Untersuchungen (REACH-System)
vorgeschrieben, darunter auch Tierversuche, die in so genannten Chemical Safety
Reports (chemische Sicherheitsberichte) zusammengefasst werden, mit denen die
Stoffe registriert - und wenn als gefährlich eingestuft - gesondert zugelassen
werden müssen. Je nach produzierter Menge der Chemikalie - und nicht etwa nach
der Gefahr, die von ihr ausgeht, muss eine vorgeschriebene Zahl von
Tierversuchen durchgeführt werden.

Die CDU/CSU-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, bis zur endgültigen
Vorlage der Chemikalienverordnung im Oktober bei der EU-Kommission darauf
hinzuwirken,

1. dass Altstudien, die von Unternehmen der chemischen Industrie bereits erhoben
worden sind, berücksichtigt werden und im Verhältnis zu Mitbewerbern finanziell
kompensiert werden,

2. dass alle zur Verfügung stehenden Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu
Tierversuchen ausgeschöpft werden,

3. dass die Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch auf
nationaler und europäischer Ebene gefördert und als Standard im Reach-System
verankert wird,

4. dass der Tierschutzbericht der Bundesregierung künftig über die Zahl der
Tierversuche, die auf die neue Chemikalienverordnung zurückgehen und über die
Förderungshöhe von Ersatz- und Ergänzungsmethoden Auskunft geben soll,

5. dass die von der Verordnung vorgesehene Datenerhebung Risiko und Exposition
und nicht mengenbezogen erfolgt.'

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