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@grar.de Aktuell - 11.09.2003

BDP: Bundeskartellamt stimmt Sonderregelungen für Wirtschaftskartoffeln zu


Bonn (agrar.de) - Das Bundeskartellamt hat die Sonderregelung für
Wirtschaftskartoffeln im Rahmen der neuen 'Rahmenregelung Saat- und Pflanzgut'
genehmigt. Beide Vertragsparteien, der Deutsche Bauernverband (DBV) und
der Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) sind zufrieden
darüber, dass die neue Rahmenregelung nun auch für den Bereich
Wirtschaftskartoffeln allen rechtlichen Anforderungen entspricht und für die
Ernte 2003 in Kraft treten kann.

Diese Sonderregelung wurde gemäß Nr. 2.4 der 'Rahmenregelung Saat- und
Pflanzgut' zwischen dem Bundesverband der Stärkekartoffelerzeuger (BVS) und dem
BDP geschlossen. Sie gilt für vertraglichen Anbau von Stärke-kartoffeln und für
Landwirte mit Lieferrechten an Brennereien. Die Nachbaugebühr für
Wirtschaftskartoffeln beträgt je dt verwendeten Nachbaupflanzgutes einer
geschützten Wirtschaftskartoffelsorte 16 Prozent der Lizenzgebühr für
zertifiziertes Pflanzgut der jeweiligen Sorte; maximal 0,60 Euro je dt
Nachbaupflanzgut.

Die Teilnahme an der Rahmenregelung erfolgt über die Anfang September
ver-sendeten Nachbauunterlagen, die sich durch eine wesentliche Vereinfachung
und optisch neuen Gestaltung auszeichnen.

Links zum Thema Nachbau und Sortenschutz,
Links zum Thema Verbände.

 


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