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@grar.de Aktuell - 10.09.2003

Brandenburg erfüllt mit Nachmeldung Forderung der EU bei FFH-Gebieten


Potsdam (agrar.de) - Die Landesregierung hat in ihrer heutigen Sitzung Agrar-
und Umweltminister Wolfgang Birthler (SPD) beauftragt, die Gebietsnachmeldung
zur Ausweisung von FFH-Gebieten in Brandenburg an die EU weiterzuleiten.
Verbunden wird damit die Aufforderung an die Kommission, Finanzmittel
bereitzustellen, um die Sicherung und Erhaltung der FFH-Gebiete gewährleisten zu
können.

Notwendigkeit der Nachmeldung

Gemäß der Richtlinie 92/43/EWG vom 21. Mai 1992 (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)
ist die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, anhand festgelegter Kriterien
und einschlägiger wissenschaftlicher Informationen eine Liste von FFH-Gebieten
vorzulegen. Diese werden Bestandteil des geplanten europäischen ökologischen
Netzes Natura 2000. Durch die Errichtung dieses Systems sollen der Fortbestand
beziehungsweise die Wiederherstellung natürlicher Lebensraumtypen und Habitate
geschützter Arten in ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet gewährleistet werden.

Im Vergleich mit anderen Mitgliedsstaaten nimmt Deutschland bei FFH einen weiter
hinten liegenden Platz ein. Der Abstand zu anderen Mitgliedstaaten, die deutlich
über der 20 Prozent-Marke liegen, ist beachtlich: Insbesondere zu nennen sind
Dänemark mit 23,8, Spanien mit 23,5, Finnland mit 17,8 und die Niederlande mit
17,7 Prozent.

Auf der Grundlage der Beschlüsse der Landesregierung vom 7. Juli 1998 und vom
21. März 2000 sind für das Land Brandenburg bereits 477 Gebiete an die
EU-Kommission gemeldet worden.

Im Rahmen des 2. EU-Seminars der kontinentalen biogeographischen Region vom 11.
bis 13. November 2002 hat die Kommission die Gebietsmeldungen auf
Vollständigkeit für die in der kontinentalen Region vorkommenden Lebensraumtypen
und Arten geprüft. Dabei kam die Kommission zur Auffassung, dass die
Bundesrepublik Deutschland keine zufriedenstellende Meldung abgegeben hat. Die
Europäische Kommission hat deshalb in ihrer Sitzung am 2. April 2003
beschlossen, ein Zwangsgeldverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Der weitere
Verlauf des Verfahrens steht in engem Zusammenhang mit dem Ergebnis der durch
Deutschland beabsichtigten FFH-Gebietsnachmeldung.

26.000 Hektar Landesfläche in der Nachmeldung

Für das Land Brandenburg ergibt sich ein Gebietsnachmeldebedarf für 12
Lebensraumtypen und für 26 Arten (davon 10 Fischarten). Räumlich gliedert sich
die Nachmeldung auf 66 neue Gebiete, 39 Gebietsergänzungen zu bestehenden
FFH-Gebieten und 23 Fledermausquartiere - alles in allem eine Fläche von rund
26.000 Hektar. Dies entspricht einem Anteil von rund 0,9 Prozent an der
Landesfläche. Sie würden die bereits gemeldete FFH-Fläche in Brandenburg auf
knapp über 11 Prozent der Landesfläche erhöhen. Die gemeldete Fläche
Brandenburgs wächst von bisher 304.464 Hektar auf 330.464 Hektar wachsen.

Von den für die Nachmeldung vorgesehenen Gebieten sind mit rund 1.714 Hektar
ehemalige militärische Nutzflächen betroffen.

Von den nachzumeldenden Gebieten sind bereits 5 Prozent vollständig oder
anteilig als Naturschutz- und 61 Prozent als Landschaftsschutzgebiet gesichert.

Konsequenzen einer Nachmeldung

Im Hinblick auf die Kleinflächigkeit der nachzumeldenden Gebiete sollen in der
Regel ackerbauliche Nutzflächen nicht in dort gegebenenfalls erforderliche
Naturschutzgebiete einbezogen werden beziehungsweise soll die Nutzung der
betroffenen Ackerflächen nicht durch ordnungsrechtliche Vorgaben beschränkt
werden. Dies gilt auch für die ackerbaulichen Nutzflächen der Nachmeldegebiete,
die dem Schutz der Rotbauchunke dienen.

Angesichts der zu schützenden Arten und Lebensraumtypen werden nur im Einzelfall
Beschränkungen der Fischerei und der Jagd erforderlich, so dass im Regelfall
keine Schlechterstellung erfolgt.

Deichanlagen inklusive eines Schutzstreifens von 5 Meter Breite werden
grundsätzlich nicht in die Gebiete einbezogen, sondern nur das wasserseitige
Deichvorland.

Insbesondere die bestehende Verkehrsinfrastruktur mit dem sich entwickelnden
Verkehr sowie deren technische Weiterentwicklung genießt Bestandsschutz und wird
in ihrer bestimmungsgerechten Nutzung nicht beeinträchtigt. Durch die
vorgesehene Meldung wird die rechtmäßige Gewässernutzung durch die Berufs-,
Sport- und Freizeitschifffahrt nicht beeinträchtigt. Bestehende touristische
Nutzungen unterliegen dem Bestandsschutz. Die bisherige sportliche
Freizeitnutzung kann auf den Gewässern sowie auf Uferwegen und anderen Wegen auf
dem jetzigen Niveau weitergeführt werden. Für Motorboote bleibt ein Durchfahren
der Gewässer zum Erreichen vorhandener Wasserwanderplätze gewährleistet.

Links zum Thema Landschaft und Natur,
Links zum Bundesland Brandenburg.

 


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