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@grar.de Aktuell - 09.09.2003

DBV: Geplante Änderungen im Bereich der Biomasse nicht ausreichend

DBV-Präsidium fordert Nachbesserung im Erneuerbare Energien-Gesetz


Berlin (agrar.de) - Das Präsidium des Deutschen Bauernverbandes (DBV)
begrüßt die Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Reaktorsicherheit (BMU), im Rahmen der Novellierung des Erneuerbaren
Energien-Gesetzes (EEG) die förderpolitischen Rahmenbedingungen auch für die
Verstromung von Biomasse anzupassen. Nach Ansicht des DBV-Präsidiums besteht
jedoch Nachbesserungsbedarf insbesondere bei den Vergütungssätzen für Strom aus
Biomasse. Aus diesem Grund hat das Präsidium des DBV anlässlich seiner Sitzung
am 9. September 2003 in Bonn in einer Entschließung zum EEG-Referentenentwurf
des BMU die notwendigen Nachbesserungen formuliert.

Das DBV-Präsidium bezweifelt, dass mit den geplanten Änderungen im
Bioenergiebereich das notwendige Biomassepotenzial als wesentlicher Bestandteil
des 'Erneuerbare-Energien-Mix' zur fristgerechten Erfüllung der klima- und
energieversorgungspolitischen Verpflichtungen und Ziele der Bundesregierung
mobilisiert werden kann. Bei der ausschließlichen Verwendung von Pflanzen und
deren Bestandteilen und/oder Gülle sei noch kein wirtschaftlicher Anlagenbetrieb
möglich. Dies könne nur erreicht werden, wenn die Einspeisevergütung, nach
Brennstoffen und Jahresgesamteinspeisemenge differenziert, angepasst werde.

Unverzichtbar ist nach Ansicht des DBV-Präsidiums eine Clearingstelle, die mit
klaren Handlungsbefugnissen ausgestattet wird. In der Vergangenheit habe es oft
Schwierigkeiten mit der Auszahlung von Vergütungen, beim Netzzugang und bei der
Beschaffung von benötigten Daten gegeben. Von großer Bedeutung sei dies auch vor
dem Hintergrund der vom Präsidium positiv bewerteten, künftigen
Durchleitungsmöglichkeit von Biogas durch das Gasnetz.

Das DBV-Präsidium machte in seiner Entschließung auch deutlich, dass mit den
degressiven Vergütungssätzen und der Option der Bundesregierung, diese Sätze
aktuellen Entwicklungen anzupassen, die Anlagenbetreiber in die Pflicht genommen
würden, nicht nur die möglichst effizienteste Technologie einzusetzen, sondern
das Rohstoffmanagement zur Versorgung der Biomasseanlagen auf diese vorgegebenen
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen auszurichten bzw. rechtzeitig anzupassen.

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