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@grar.de Aktuell - 09.09.2003

Flath: Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen schadet ökologischem Gleichgewicht


Dresden (agrar.de) - Die Entnahme von Wasser aus Flüssen und Bächen mittels
Pumpen oder durch direkte Ableitung ist unzulässig. Bei der immer noch geringen
Wasserführung werden dadurch die Gewässer und ihr Fischbestand schwer
geschädigt. Darauf hat das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium
hingewiesen.

Minister Steffen Flath appellierte an die Bürger, auch nach Ende der
Hitzeperiode kein Oberflächenwasser zum Gießen von Gärten und Grundstücken zu
nutzen. 'Das diesjährige Sommerwetter hat zu einem deutlichen Absinken der
Wasserstände geführt', so Flath. Die aktuellen Durchflussmengen seien in einigen
Gewässern auf Werte von durchschnittlich 30 bis 40 Prozent der mehrjährigen
Monatsmittelwerte zurückgegangen. Vereinzelt seien Wasserläufe vollständig
ausgetrocknet. Laut sächsischem Wassergesetz steht Jedem der sogenannte
Gemeingebrauch an Flüssen, Bächen und Seen zu.

Das heißt, Wasser kann - solange dies wasserwirtschaftlich unbedenklich ist -
manuell geschöpft werden. Für die Entnahme mit Pumpen und Leitungen oder durch
Aufstauen muß generell eine Genehmigung der Unteren Wasserbehörde vorliegen.
Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Durch die langanhaltende Trockenheit kommt es inzwischen zu Einschränkungen bei
der Trinkwasserversorgung von Ortschaften und Haushalten, die ihren Bedarf aus
Quellgebieten oder durch Hausbrunnen selbst decken. Betroffen sind einzelne Orte
oder Ortsteile im Vogtland und im Erzgebirge.

Flath wies darauf hin, dass in den übrigen Regionen langfristig keinerlei
Engpässe zu erwarten sind. Eine ausreichende Trinkwasserversorgung ist durch die
derzeitigen Grundwasserstände und die Stauinhalte in den Talsperren
gewährleistet. Bewährt hat sich auch der Verbund von Versorgungssystemen und die
Fernwasserversorgungen in den Regierungsbezirken Chemnitz und Leipzig.

Links zum Thema Wasser,
Links zum Bundesland Sachsen.

 


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