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@grar.de Aktuell - 05.09.2003

Höhn: Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen nur unter strengen Auflagen


Straßburg (agrar.de) - Nordrhein-Westfalens Landwirtschaftsministerin Bärbel
Höhn hat bei einem Gespräch mit Agrarkommissar Franz Fischler in Straßburg
verbindliche Regelungen zur Koexistenz von gentechnikfreiem Anbau und den Anbau
mit gentechnisch veränderten Pflanzen gefordert. Diese sind notwendig, weil die
EU das so genannte 'de facto Moratorium' für die Zulassung gentechnisch
veränderter Pflanzen aufheben wird. Das kann bedeuten, dass der kommerzielle
Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen in der EU wieder beginnt.
Voraussetzung dafür sind nach Auffassung der Ministerin verbindliche Auflagen
für notwendige Schutzabstände sowie die Verankerung des Verursacherprinzips.

'Es kann nicht sein, dass diejenigen, die weiterhin gentechnikfrei anbauen, das
Risiko und die Last zu tragen haben. Schutzabstände und die Verankerung des
Verursacherprinzips sind deshalb wichtig', betonte die Ministerin. 'Wer
gentechnisch veränderte Pflanzen anbaut, muss dafür Sorge tragen, dass er seinen
Nachbarn, der gentechnikfrei anbauen will, nicht durch Kreuzkontaminationen -
etwa über Insektenbestäubung - schädigt. Kommt es dennoch zu unerwünschten
Verunreinigungen, muss der Verursacher die Kosten tragen. In diesem Zusammenhang
halte ich es für sinnvoll, dass die Saatgutindustrie einen freiwilligen
Haftungsfonds einrichtet, der die nicht einem Verursacher zuzuordnenden Schäden
abdeckt. In anderen Bereichen haben wir damit gute Erfahrungen gemacht.'

Nach Auffassung der Ministerin müssen die Eckpunkte der zu ergreifenden
Maßnahmen EU-einheitlich geregelt werden, um Wettbewerbsverzerrungen zwischen
den Mitgliedstaaten zu vermeiden. Agrarkommissar Fischler äußerte Verständnis
für die Position der Ministerin, gab aber zu Bedenken, dass aufgrund der
strukturellen Unterschiede in Europa eher regionale Lösungen gefordert sind. Die
Europäische Kommission wolle zunächst Erfahrungen mit der Koexistenz von
gentechnikfreiem Anbau und dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen
sammeln. Dies schließe nicht aus, dass es in Zukunft nicht doch EU-weit
einheitliche Regeln geben wird, sofern dies notwendig sei. Fischler betonte,
dass es den Mitgliedstaaten bzw. Regionen erlaubt sei, zum Beispiel
Schutzgebiete für die gentechnikfreie Saatgutproduktion auszuweisen, wenn dies
wissenschaftlich begründet sei.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft,
Links zum Thema Biotechnologie.

 


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