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@grar.de Aktuell - 04.09.2003

Rheinland-Pfalz: Hilfen für dürregeschädigte Landwirte

ISB legt Sonderdarlehensprogramm auf


Mainz (agrar.de) - Der Sommer 2003 mit ungewöhnlich hohen Temperaturen und wenig
Nieder­schlägen hat sich auf die Landwirtschaft in Rheinland-Pfalz in den
verschiedenen Betriebsformen sehr unterschiedlich ausgewirkt. Dürreschäden
traten im Süden des Landes generell stärker auf als im Norden, im Westerwald
waren die Auswirkungen am geringsten, in der Westpfalz am größten. In vielen
landwirtschaftlichen Betrieben führte die Dürre zu hohen Ertragseinbußen und
Liquiditätsproblemen. Dies gilt nicht nur für Getreide anbauende
Marktfrucht­baubetriebe, sondern zunehmend auch für die Vieh haltenden
Futterbau­betriebe auf den Mittel­gebirgsstandorten. Hier gibt es teilweise
gravierenden Futtermangel, die Wintervorräte werden in zahlreichen Betrieben
bereits verfüttert.

Landwirtschaftsminister Hans-Artur Bauckhage hat jetzt ein Maßnahmenbündel auf
den Weg gebracht, um die schlimmsten Folgen für die Bauern zu mildern. Die
rheinland-pfälzische Landesregierung habe sich nicht nur frühzeitig in
Abstimmung mit dem Berufsstand für eine breite Palette an Hilfsmaßnahmen sowohl
bei der Europäischen Kommission als auch gegenüber der Bundes­regierung
eingesetzt, sondern auch im eigenen Bereich 'alle Hebel in Bewegung gesetzt', so
der Minister.

Die Hilfsmaßnahmen umfassen vier für die landwirtschaftlichen Betriebe
wesentliche Bereiche: Ein Maßnahmenpaket dient der Aufrechterhaltung der
Futterversorgung in den Vieh haltenden Betrieben, ein weiteres soll kurzfristig
die Liquidität sichern helfen, zum Dritten sind steuerliche
Entlastungs­maßnahmen in Vorbereitung, schließlich bietet der Kapitalmarkt
besondere Programme an (vgl. nachfolgende Übersicht).

Bauckhage begrüßte besonders, dass die Investitions- und Strukturbank
Rheinland-Pfalz (ISB) in Mainz kurzfristig aus Eigenmitteln ein
Sonder­darlehensprogramm für existenzgefährdete Betriebe aufgelegt hat. Dieses
Programm sei ausschließlich für die Betriebe zugänglich, die eine
Haftungs­freistellung gegenüber ihrer Hausbank benötigten, erläuterte Bauckhage.
Alle anderen Betriebe könnten Liquiditätshilfen zu günstigen Konditionen bei der
Landwirtschaftlichen Renten­bank, Frankfurt/Main, erhalten. Diese Bank hat die
günstigen Konditionen ihres Sonderkreditprogrammes für Junglandwirte für alle
von der Dürre betroffenen Landwirte geöffnet.

Die wesentlichen Konditionen des Sonderprogrammes der ISB sind:

· Darlehensvolumen im Einzelfall zwischen 5.000 und 50.000 Euro,
· Laufzeit: bis 31. Dezember 2008; erstes Jahr tilgungsfrei,
· Antragstellung nach vorgegebenem Muster bis spätestens 30. November 2003
schriftlich über die Hausbank bei der ISB einreichen; dem Antrag sind die
erforderlichen Nachweise beizufügen,
· an Nachweisen sind insbesondere die Ertragsausfälle (20 Prozent in den
benachteiligten und 30 Prozent in den sonstigen Gebieten im Vergleich zum
Referenzzeitraum 2000 - 2002) und eine Betriebsplanung zur Wiederherstellung der
nachhaltigen Leistungsfähigkeit des Unter­nehmens beizufügen und durch eine
Stellungnahme einer unabhängigen Stelle bestätigen zu lassen (z. B. durch die
Stellungnahme einer landwirt­schaftlichen Buchstelle, der Landwirtschaftskammer
Rheinland-Pfalz oder die Dienstleistungszentren Ländlicher Raum (DLR) als
Nachfolge­einrichtungen der Staatlichen Lehr- und Versuchs-(Forschungs-)
anstauten.
· Eine Existenzgefährdung und damit eine Darlehensgewährung wird
ausge­schlossen, wenn unter anderem die Weiterbewirtschaftung des Unter­nehmens
durch einen zumutbaren Rückgriff in das Betriebs- und Privat­vermögen
gewährleistet werden kann oder die Summe der positiven Einkünfte der Antrag
stellenden Person und ihres Ehegatten im Durch­schnitt der letzten drei
vorliegenden Einkommensteuerbescheide (Referenzzeitraum) 90 000 Euro je Jahr
überschritten oder die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft im
Referenzzeitraum 50 v. H. der Summe der gesamten positiven Einkünfte
unterschritten haben.
· Finanziert wird der nachgewiesene zusätzliche Liquiditätsbedarf, der dem
landwirtschaftlichen Unternehmen bedingt durch die Dürre entstanden ist. Das
gilt auch für Erhöhungen des Kontokorrentkredits, die dürrebedingt bereits
eingetreten sind. Weitere Einzelheiten teilt die ISB mit, Holzhofstraße 4, 55116
Mainz (Tel.: 06131-985-333).


Übersicht: Hilfsmaßnahmen für die rheinland-pfälzische Landwirtschaft

I. Bisher ergriffene Maßnahmen zur Sicherung der Futterversorgung

· Frühzeitige Beantragung einer Genehmigung der Europäischen Kommission zur
Erlaubnis der Nutzung des Aufwuchses von Stilllegungsflächen für die
Viehfütterung; dies ist in Rheinland-Pfalz seit 04. Juli 2003 nach der VO (EG)
Nr. 1360/2003 möglich.

· Zusätzlich ist ausnahmsweise möglich

·· die Aussaat von Ackerfutter auf Stilllegungsflächen und Nutzung des
Aufwuchses als Viehfutter sowie

·· die Nutzung der für die Verwendung in Biogasanlagen des eigenen Betriebes
vorgesehenen nachwachsenden Rohstoffe von Stilllegungsflächen zur Viehfütterung.

·· Erlaubnis zur Nutzung von 70 v. H. der Saum- und Bandstrukturen des
Förderprogramms Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL-Programm) zu
Futterzwecken.

· Hinweis: Einrichtung einer Futterbörse durch die Bauern- und Winzerverbände.

II. Bisher ergriffene Maßnahmen zur Sicherung der Liquidität

· Die Beihilfezahlungen im Rahmen des FUL-Programmes(alt) werden noch im
September 2003 sowie für FUL-2000 und die Ausgleichszulage Anfang Oktober 2003
und nicht Mitte Oktober 2003 ausgezahlt.

· Vorziehen der direkten EU-Ausgleichszahlungen für landwirtschaftliche
Kulturpflanzen in voller Höhe vom 30. November auf 16. November 2003.

· Die Vorschusszahlungen für die Mutterkuhprämie und die Schlachtprämie Rinder
werden entsprechend einer EU-Genehmigung von 60 % auf 80 % erhöht werden.

· Rheinland-Pfalz prüft derzeit eine Beteiligung an dem von Seiten des Bundes in
Erwägung gezogenen Bund-Länder-Hilfsprogramm.

III. Sonstige Landesmaßnahmen

· Die Landesregierung prüft die landesweite Zulassung steuerlicher
Entlastungsmaßnahmen:

·· Anpassung von Steuervorauszahlungen,

·· Stundung fälliger Steuern,

·· Verzicht auf Stundungszinsen und Mahngebühren.

· In Einzelfällen sind diese steuerlichen Maßnahmen im Rahmen der Abgabenordnung
bereits jetzt möglich.

IV Maßnahmen des Kapitalmarktes

· Öffnung des Sonderkreditprogramms für Junglandwirte der Landwirtschaftlichen
Rentenbank, Frankfurt/Main, zur Liquiditätssicherung für durch die Dürre
existenzgefährdete landwirtschaftliche Unternehmen.

· Die ISB legt ein Sonderdarlehens-Pro­gramm für existenzgefährdete Betriebe
auf.

Links zum Bundesland Rheinland-Pfalz.

 


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