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@grar.de Aktuell - 04.09.2003

Carstensen: Novelle Baugesetzbuch - Anschlag gegen die landwirtschaftliche Viehhaltung

Untauglichen Gesetzentwurf stoppen


Berlin (agrar.de) - Bezüglich der geplanten Novellierung des Baugesetzbuches
erklärt der agrarpolitische Sprecher der Arbeitsgruppe Verbraucherschutz,
Ernährung und Landwirtschaft, Peter Harry Carstensen (CDU):

'Mit dem vorliegenden Entwurf des Baugesetzbuches will die rotgrüne
Bundesregierung ihren Vernichtungsfeldzug gegen die deutsche Landwirtschaft
fortsetzen. Man hat hier speziell auf die Verhinderung der landwirtschaftlichen
Viehhaltung abgezielt. Mit der 1:1 Umsetzung der Richtlinie 2001/42/EG könnte
die Landwirtschaft leben, aber wie bei allen Gesetzen zuvor befrachtet Rotgrün
auch dieses Gesetz mit unsinnigen zusätzlichen Auflagen.

Durch die Steuerungsmöglichkeit der Kommunen in der Flächennutzungsplanung,
sollen diese zum Nachteil der Landwirtschaft mit Vorrang-, Eignungs- und
Belastungsflächen jonglieren. Die Privilegierung des landwirtschaftlichen Bauens
im Außenbereich ist damit weitestgehend gestrichen. Außerdem besteht für die
Landwirte vollkommene Planungsunsicherheit, da zum einen Eignungsflächen
grundsätzlich für landwirtschaftliche Bauvorhaben zulässig sind, es aber dann
keine abschließende Aussage über die Zulässigkeit gibt und zudem Baugesuche bis
zum 31.12.2007 zurückgestellt werden können, wenn die Gemeinde beabsichtigt, die
Ausweisung von Vorrang-, Eignungs- oder Belastungsflächen zu prüfen.

Ein weiteres Stück aus dem Tollhaus ist die Vorschrift, dass ein Baugesuch
beantragender Betrieb nur dann als landwirtschaftlich gelten soll, wenn er
konkret auf den selbst bewirtschafteten Flächen des Betriebes die Hälfte des
notwendigen Futters erzeugt. Dies geht völlig bei der schon über Jahrzehnte in
der Praxis üblichen und vernünftigen Arbeitsteilung in der Landwirtschaft
vorbei, weil viele Betriebe zumindest einen Teil ihres eigen erzeugten Futters
verkaufen und im Gegenzug wieder für die eigene Tierhaltung spezialisiertes
Mischfutter einkaufen.

Mit den Bestimmungen für das Bauen von Biogasanlagen schießt die Regierung
wieder einmal ein Eigentor in Sachen nachwachsende Rohstoffe. Sowohl die
Privilegierung nur auf Gaserzeugung ist zu eng gefasst, als auch die vorgesehene
Leistungsgrenze von 2 Megawatt, außerdem auch das Vorschreiben eines engen
räumlichen Zusammenhangs mit der Hofstelle. Dieses verhindert Anlagen bei
Landwirten in geschlossener Dorflage. So können keine kostengünstig zu
betreibenden Anlagen errichtet werden.

Der Gesetzentwurf enthält noch eine Fülle von weiteren Ungereimtheiten. Ich
fordere Bundesminister Stolpe auf, auch besonders in seiner Verantwortung für
die Landwirt-schaft in den neuen Ländern, diesen untauglichen Gesetzentwurf zu
stoppen.'

Links zum Thema Stallbau- und -einrichtung,
Links zum Thema
Agrarpolitik.

 


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