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@grar.de Aktuell - 03.09.2003

Bundesrat will Arzneimittelgesetz flexibilisieren

Regierung bereitet eigenen Gesetzentwurf zum AMG vor


Berlin (agrar.de) - Der Bundesrat tritt in einem Gesetzentwurf
(15/1494) für eine Flexibilisierung der Arzneimittelabgabe an Tiere ein, wobei
sowohl die Belange der Arzneimittelsicherheit als auch des Verbraucherschutzes
gewahrt bleiben sollen. Das meldet der Pressedienst des Bundestages.

Nach dem derzeit geltenden Recht darf den Angaben der Länderkammer zufolge der
Tierarzt verschreibungspflichtige Arzneimittel an den Tierhalter nur in der
Menge abgeben, die für eine Behandlungsdauer von sieben beziehungsweise 31 Tagen
nach der Abgabe benötigt werden.

Diese Regelung schränke die Arzneimittelabgabe bei bestimmten
Behandlungskonzepten, wie zum Beispiel Bestandssicherungen, in einem Umfang ein,
der durch fachliche Gesichtspunkte nicht begründet sei. Folge sei, dass eine
praxisgerechte Durchführung bestimmter Behandlungskonzepte vor allem im Bereich
kleinstrukturierter Tierhaltung erheblich erschwert werde, heißt es in der
Begründung.

Der Gesetzentwurf der Länderkammer sieht eine Ausnahmeregelung vor, nach der
Arzneimittel künftig abweichend vom Arzneimittelgesetz nach Maßgabe einer
Rechtsverordnung abgegeben oder verschrieben werden dürfen, wenn der zu
behandelnde Tierbestand in regelmäßigen Abständen durch einen verantwortlichen
Tierarzt betreut wird.

In der Rechtsverordnung sollen nach Ansicht des Bundesrates die an die
tierärztliche Bestandsbetreuung zu stellenden Anforderungen und vom Tierhalter
zu erfüllenden Anforderungen und Verpflichtungen geregelt werden.

Die Bundesregierung weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, sie unterstütze das
Ziel, mittels umfassender Bestandssicherungskonzepte den Gesundheitsstatus von
Tierbeständen zu verbessern, um auf diese Weise unter anderem den
Arzneimitteleinsatz zu reduzieren.

Sie hält den vorgelegten Gesetzentwurf des Bundesrates jedoch für zu weit
gefasst und damit rechtlich bedenklich. Zudem seien die vorgesehenen
Ausnahmeregelungen aus fachlicher Sicht zu pauschal formuliert.

Die Regierung bereite einen eigenen Gesetzentwurf zur Änderung des
Arzneimittelgesetzes vor, bei dem geprüft werde, inwieweit Elemente des
Gesetzentwurfs der Länderkammer aufgegriffen werden können.

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