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@grar.de Aktuell - 03.09.2003

RLV: Schweinehaltungsverordnung - so nicht!


Bonn (agrar.de) - Die Bundesregierung hat dem Bundesrat am 13. August die
'Zweite Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung' - die
so genannte Schweinehaltungsverordnung - zugleitet. Diese Verordnung darf in der
jetzt vorliegenden Form keinesfalls umgesetzt werden. Dies fordert der
Rheinische Landwirtschafts-Verband (RLV) in Bonn und appelliert
gleichzeitig an den Bundesrat, dem Entwurf die Zustimmung zu versagen. Die
vorgesehenen Regelungen und Forderungen für die Schweinehaltung gingen in vielen
Bereichen über die Standards, die in der EU-Richtlinie festgelegt sind, hinaus.

Den deutschen Schweinehaltern stünden damit erhebliche Wettbewerbsnachteile ins
Haus. Der wohl gravierendste Punkt in diesem Zusammenhang sei der Platzbedarf.
Der deutsche Verordnungsentwurf schlage für Mastschweine im Gewichtsbereich 30
bis 50 Kilogramm eine Bodenfläche von 0,65 Quadratmetern vor, während die
EU-Richtlinie lediglich 0,40 Quadratmeter fordert. Noch weiter klafften diese
Werte in der Gewichtsklasse 85 bis 100 Kilogramm auseinander: In Deutschland
sollen je Tier 1,10 Quadratmeter zur Verfügung stehen, während die EU nur 0,65
Quadratmeter vorschreibt. Dies bedeutet einen um circa 70 Prozent größeren
Platzbedarf.

Die über die EU-Standards hinaus gehenden Regelungen in der
Schweinehaltungsverordnung dürften keinesfalls akzeptiert werden, so der RLV.
Die deutschen Schweinehalter könnten unter solchen Bedingungen nicht mehr mit
ihren Wettbewerbern - insbesondere Dänemark, den Niederlanden und Spanien -
konkurrieren. Und es komme zwangsläufig zu Produktionsverlagerungen in
Nachbarländer, wie sie bereits bei der Legehennenhaltung zu beobachten sind.

Dies bedeute eine weitere Schwächung der heimischen Veredlungswirtschaft, aber
auch der vor- und nachgelagerten Bereiche. Damit sei weder dem Tierschutz
gedient, geschweige denn der deutschen Landwirtschaft oder dem
Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Landwirtschaftsminister der Bundesländer
müssten daher bei der Abstimmung im Bundesrat über den derzeitigen Entwurf der
Schweinehaltungsverordnung unbedingt auf eine 1:1-Umsetzung der EU-Vorgaben
drängen, fordert der Verband.

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