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@grar.de Aktuell - 02.09.2003

Niedersachsen: Erlass zum Betreten von Grundstücken bei Naturschutz-Untersuchungen


Hannover (agrar.de) - In der Vergangenheit haben sich wiederholt Landwirte und
andere Grundeigentümer darüber beschwert, dass ohne ihr Wissen unbekannte
Personen naturschutzfachliche Arbeiten durchgeführt haben.

Das niedersächsische Umweltministerium hat daher jetzt die
Naturschutzbehörden des Landes gebeten, sich vor Durchführung von Tier- und
Pflanzenbestandserfassungen und Biotopkartierungen bei der zuständigen Gemeinde
darüber zu informieren, wer in dem geplanten Gebiet Grundeigentum besitzt. Die
betroffenen Eigentümer sollen dann unter Einhaltung einer angemessenen Frist von
der Behörde vorab schriftlich über die anstehenden Untersuchungen, den Wortlaut
des zugrunde liegenden Paragrafen 62 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes
sowie über Zweck und Zeitrahmen der Arbeiten unterrichtet werden. Sofern
Privatpersonen oder Landschaftspflegebüros auf vertraglicher Basis für die
Behörden tätig werden, sollen sie durch eine entsprechende Vertragsklausel
verpflichtet werden, sich ebenso zu verhalten.

Links zum Thema Landschaft und Natur,
Links zum Bundesland Niedersachsen.

 


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