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@grar.de Aktuell - 29.08.2003

Stächele: Bund sollte Dürrehilfen bei der EU schnell durchsetzen

Liquiditätshilfevolumen von über 25 Millionen Euro - Überhöhte Kürzungen der Bundesregierung bei der Landwirtschaft zurücknehmen


Stuttgart (agrar.de) - Die Bundesregierung hat aus Baden-Württemberg eine
umfassende Darstellung der geplanten Dürrehilfen der Landesregierung und der
Forderungen an den Bund und die EU erhalten. Eine Reihe Maßnahmen muss noch von
Brüssel genehmigt werden. 'Ich hoffe im Interesse der massiv betroffenen
Landwirtschaft, dass die Abstimmung zwischen Berlin und Brüssel rasch über die
Bühne geht', erklärte der baden-württembergische Minister für Ernährung und
Ländlichen Raum, Willi Stächele, gestern in Stuttgart. In Schreiben an den Bund
sind die Hilfsmaßnahmen für Baden-Württemberg dargestellt, verbunden mit der
eindringlichen Aufforderung, angesichts der hohen Ernteausfälle auf die
überdurchschnittlichen Einsparmaßnahmen beim Bundeshaushalt bei der
Landwirtschaft zu verzichten.

Allein durch die geplante Kürzung der Bundeszuschüsse an die landwirtschaftliche
Krankenversicherung werde die Landwirtschaft in Baden-Württemberg jährlich mit
30 Millionen Euro getroffen. Durch den Wegfall der Durchschnittssatzbesteuerung
der buchführenden Betriebe und die Reduzierung der Vorsteuerpauschale von 9 auf
7 Prozent werden für die baden-württembergischen Betriebe weitere 32 Millionen
Euro spürbar gekürzt. Die Deckelung der Zuschüsse beim Agrardiesel schlagen mit
7 Millionen Euro negativ zu Buche.

'Den Landwirten darf jetzt nicht die dringend notwendige Unterstützung versagt
werden. Kürzungen bei den landwirtschaftlichen Sozialversicherungen, beim
Agrardiesel und durch die unsägliche Modulation sowie Steuerveränderungen,
sorgen für nicht hinnehmbare Einschnitte', kritisierte Stächele. Das Land
Baden-Württemberg wird mit seiner integrierten Agrar- und Strukturpolitik weiter
für Verlässlichkeit und Sicherheit im Ländlichen Raum sorgen, unterstrich
Stächele. Stächele betonte, dass allein durch das vom Land bereit gestellte
Liquiditätshilfeprogramm den landwirtschaftlichen Betrieben ein Finanzvolumen
von 25 Millionen Euro zur Verfügung stehe. 'Stimmt die EU Maßnahmen wie der
Saldierung von Mais- und Getreideflächen, sowie der Verwendung von Aufwuchs auf
Stillegungsflächen zu, bringt dies große Erleichterung und Erlöszuwächse für
unsere Landwirtschaft', erklärte Stächele.

Übersicht der verschiedenen Maßnahmen:

1. Maßnahmen, die bereits greifen:

Liquiditätshilfen
Das Land sieht als Sofortmaßnahme 25 Millionen Euro Liquiditätshilfen in Form
von zinsverbilligten Darlehen vor. Diese Hilfen sollen den Erlösausfall
überbrücken und die Belastung auf einen Zeitraum von vier, im Einzelfall zehn
Jahre, verteilen. Voraussetzung sind Erlösminderungen größer 30 Prozent bzw. 20
Prozent in benachteiligten Gebieten, die zur Existenzgefährdung führen

Bei veranschlagten erforderlichen Haushaltsmitteln von ca. 2,5 Mio. Euro für die
Liquiditätshilfen (Darlehensverbilligung) ergibt sich ein potentielles
Darlehensvolumen für die Landwirte von insgesamt ca. 25 Millionen Euro.

Transportkostenbeihilfen
Bei Futterbaubetrieben, die auf Zukauf von Rauhfutter in Folge der Dürre
angewiesen sind, werden Zuschüsse bis zu 50 Prozent der baren Ausgaben für
Transportkosten zu gewähren. Innerbetriebliche Transporte und übliche
Nachbarschaftshilfe können nicht gefördert werden. Auch Betriebsgemeinschaften
als Zweckgemeinschaft von Betrieben zur Überbrückung der Futterknappheit können
einbezogen werden. Der Mindestbetrag der Zuwendungen zu den Transportkosten
beträgt 500 Euro je Antragssteller. Für die Transportkostenbeihilfe kalkuliert
das MLR mit 500.000 Euro Mittelvolumen.

Vom Bund erwartet das Land für beide Maßnahmen insgesamt eine Beteiligung in
Höhe von 50 Prozent.

Verwendung Begrünungsmaßnahmen
Aussetzung des Verpflichtungsumfangs bei Begrünungsmaßnahmen und Mulchsaat.
Unter Verzicht auf die Prämie und nach Anzeige beim ALLB können die Flächen für
die Futternutzung im eigenen Betrieb genutzt werden oder dem Nachbarbetrieb
überlassen werden.

Vorauszahlung der Tierprämien
Erhöhung der Vorauszahlungen bei Tierprämien von 60 auf 80 Prozent. Die
Schlusszahlungen können ca. 14 Tage früher, d.h. bis ca. Ende November in
Aussicht gestellt werden. Bereits in den letzten zwei Jahren wurde auf Grund
größerer Ereignisse eine Vorschusszahlung von 80 Prozent gewährt. Die
Tierprämien umfassen in Baden-Württemberg 74 Mio. Euro. Hier können
Zinsersparnisse für die Betriebe durch die höhere und geringfügig vorgezogene
Schlusszahlung erreicht werden.

Beschleunigte Auszahlung der Kulturpflanzenprämien
Unter Verzicht auf eine verwaltungsaufwändige Vorschusszahlung sollen durch eine
bevorzugte Bearbeitung der Anträge die Schlusszahlungen 14 Tage früher, d.h. bis
ca. Mitte November erfolgen. Bei einer Höhe der Flächenprämien in BW in Höhe von
250 Millionen Euro entsteht ein Zinsgewinn von ca. 0,5 Millionen Euro, was den
von der Dürre geschädigten Betrieben hilft.

Aufwuchs von Stilllegungsflächen
Ausnahmeregelung zur Verfütterung des Aufwuchses von Stilllegungsflächen im
eigenen Betrieb oder kostenlose Abgabe an andere bedürftige Betriebe bis 15.
Januar 2004.

Steuererleichterungen durch Steuerstundungen und Steuerermäßigungen für die
betroffenen Betriebe.

2.) Weiterhin vom Land Baden-Württemberg bei Bund oder EU beantragte und
gefordete Hilfestellungen:

Die Zustimmung der EU steht noch aus. Der Bund wurde aufgefordert, die Umsetzung
in Brüssel voranzubringen.

Prämienunschädliche Nutzung des Aufwuchses von Flächen, die im Rahmen von
Agrarumweltprogrammen begrünt wurden. Unter der Annahme, dass 50 Prozent der
Herbst- und Winterbegrünungsflächen betroffen sind, entspräche dies im Falle
einer Zustimmung durch Bund und EU einer zusätzlichen Hilfe für
Futteranbaubetriebe im Wert von ca. 10 Millionen Euro.

Anbau von Futterpflanzen auf Stilllegungsflächen für das Jahr 2004 und deren
Nutzungsmöglichkeit bis 31.05.2004. Unter der Annahme, dass 50 Prozent der
Stilllegungsfläche betroffen ist, kann aus einer Gesamtstillegungsfläche für
2003 und einem Futterwert von ca. 400 Euro/ha eine potentielle Unterstützung der
Landwirte in Höhe von 12 Mio. Euro abgeleitet werden.

Saldierung von Maisflächen und Getreideflächen, damit eine Kürzung der
Flächenprämien für Mais durch eine Grundflächenüberschreitung vermieden werden
kann. Im Jahr 2003 ist von einer Überschreitung der Basisfläche 'Mais' in
Baden-Württemberg mit ca. 20 Prozent zu rechnen. In den letzten Jahren konnte
durch bundesweite Saldierung (v.a. durch Bayern) eine Kürzung der Prämien auf
max. 6,3 Prozent vermieden werden. Es muss derzeit davon ausgegangen werden,
dass in BW die ha-Prämien für Mais um 20 Prozent gekürzt werden müssen. Volumen:
12 Mio. Euro. Bei einer Saldierung mit den Getreideflächen kann dies Kürzung
nicht gänzlich, aber weitgehend vermieden werden.

Einführung privater Lagerbeihilfen für Rindfleisch, um das gestiegene
Rindfleischangebot und den damit ausgelösten Preisdruck aufzufangen.

Verkürzung des Haltungszeitraums bei Mutterkühen von 6 auf 4 Monat

Aussetzung der nationalen Modulation: Für Baden-Württemberg bedeutet dies 2
Millionen Euro zusätzliche Fördermittel.

Verzicht auf Kürzungen im Agrarbereich im Bundeshaushalt 2004 in Höhe von 70
Millionen Euro. Dies betrifft insbesondere die Zuschüsse zur
landwirtschaftlichen Sozialversicherung. Hier sind für die
baden-württembergischen Betriebe für 2004 erhebliche zusätzliche Lasten aus dem
Haushaltsbegleitgesetz des Bundes zu erwarten, wie Agrardiesel: Begrenzung der
vergütungsfähigen Menge auf 10.000 l/ Betrieb 7 Mio. Euro, Kürzung der Zuschüsse
zur Landwirtschaftliche Krankenversicherung mit rund 30 Millionen. Euro,
Auswirkungen bei der geänderten Besteuerung der Betriebe: 32 Millionen. Euro.
durch den Wegfall der Durchschnittssatzbesteuerung der buchführenden Betriebe
und die Reduzierung der Vorsteuerpauschale von 9 auf 7 Prozent.

Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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