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@grar.de Aktuell - 29.08.2003

Neue Rahmenregelung Saat- und Pflanzgut vorgestellt

DBV und BDP verständigen sich auf vereinfachtes Verfahren


Bonn (agrar.de) - 'Mit der neuen Rahmenreglung Saat- und Pflanzgut des Deutschen
Bauernverbandes (DBV) und des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter
(BDP) liegt den Ackerbauern jetzt ein ausgereiftes, praxistaugliches
und bürokratiearmes Angebot vor, das jeder Landwirt freiwillig nutzen kann, wenn
er nicht das so genannte Individualverfahren oder das gesetzliche Verfahren
anwendet.' Das erklärte der Generalsekretär des DBV, Dr. Helmut Born, in der
gemeinsamen Pressekonferenz von DBV und BDP heute in Bonn.

Die Fortentwicklung der Rahmenregelung habe das alte Kooperationsabkommen vom 3.
Juni 1996 deutlich verschlankt und die Auskünfte des Landwirts auf das
erforderliche Mindestmaß beschränkt. So sei zum Beispiel nur noch die
sortenspezifische Nachbaumenge anzugeben. Außerdem brauche der
'Fremdaufbereiter' im Falle der Saatgutaufbreitung nicht angegeben werden.
Jegliche Kritik am Bauernverband - dieser lasse es zu, dass Landwirte
ausspioniert würden - seien damit ebenfalls vollständig entkräftet, betonte der
DBV-Generalsekretär.

Grundlegendes Ziel bleibe es, die gesamte Saat- und Pflanzgutbereitstellung so
kostengünstig wie möglich zu halten. Die Rahmenregelung zum Nachbau sei für den
DBV mehr als nur eine 'Gebührenfrage'. 'Wir drängen auf günstige Konditionen und
eine größere Transparenz beim gesamten Z-Saatgutkauf und im Nachbau - unter
Wahrung der Qualität und des züchterischen Fortschritts', betonte Born.

Im Einzelnen sei auch erreicht worden, dass Landwirte mit einem erhöhten Saat-/
Pflanzgutwechsel von der Angabe der nachgebauten Saatgutmengen freigestellt
seien. Bei Getreide und Kartoffeln seien Landwirte mit einem Z-Saatgut- bzw.
Pflanzgutwechsel oberhalb von 60 Prozent von den Gebühren befreit. Die
Nachbaugebühren würden auf 45 Prozent der Z-Lizenz bei Getreide und
Grobleguminosen sowie 30 Prozent bei Kartoffeln festgelegt und damit insgesamt
leicht gesenkt. Landwirte, die einen Z-Saatgutwechsel oberhalb von 80 Prozent
betreiben, bekämen ein 10-prozentigen Nachlass auf die Lizenzgebühr. Für
Stärkekartoffeln gebe es eine gesonderte Vereinbarung 'Wirtschaftskartoffeln'.
Auch das weitere Aufbrechen von kostenträchtigen Angebotsstrukturen bei
Z-Saatgut in einigen Regionen Deutschlands hätten der DBV und der BDP nicht
vernachlässigt.

Links zum Thema Nachbau und Sortenschutz,
Links zum Thema Verbände.

 


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