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@grar.de Aktuell - 27.08.2003

Bayern: Notstandsbeihilfe für hagelgeschädigte Bauern


München (agrar.de) - Die vom Hagelsturm in der vergangenen Woche geschädigten
oberbayerischen Bauern können eine Entschädigung aus dem
Notstandsbeihilfeprogramm des Landwirtschaftsministeriums erhalten. Das
hat Landwirtschaftsminister Josef Miller entschieden.

Die Hilfen können laut Miller solche Betriebe erhalten, die infolge der Hagel-
oder Sturmschäden in ihrer Existenz bedroht sind. Geprüft und festgesetzt wird
die Beihilfe unter Berücksichtigung der Einkommens- und Vermögenslage durch die
örtlich zuständigen Landwirtschaftsämter. Versicherungsübliche Schäden wie
Hagelschäden in der Flur oder Schäden an Glashäusern im Gartenbau sind nicht
beihilfefähig. Bei größeren Gebäudeschäden, die hohe Wiederherstellungskosten
verursachen bzw. einen Neubau erforderlich machen, kann nach Auskunft des
Ministers zudem eine Zinsverbilligung im Rahmen des Bayerischen
Agrarkreditprogramms gewährt werden.

Wie Miller weiter mitteilte, sind die Direktzahlungen für Mähdruschfrüchte und
Silomais durch den Hagelsturm wegen 'höherer Gewalt' nicht gefährdet. Bei
Nachwachsenden Rohstoffen auf stillgelegten Flächen müssen allerdings
Mindererträge durch Schätzgutachten von Sachverständigen nachgewiesen werden.
Nicht mehr verwertbarer Aufwuchs auf Grünland und Ackerflächen kann im Rahmen
des Kulturlandschaftsprogramms ohne Prämienverlust anderweitig verwertet bzw.
entsorgt werden. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller das zuständige
Landwirtschaftsamt binnen zehn Arbeitstagen schriftlich informiert.

Der Hagelsturm hat in der vergangenen Woche in den Landkreisen Rosenheim und
Miesbach erhebliche Schäden verursacht. Allein die Landwirtschaft ist nach
ersten Erhebungen mit rund 300.000 Euro Gebäudeschäden betroffen, wobei weitere
Schadensmeldungen noch ausstehen. Im Privatwald liegt der Schadholzanfall nach
ersten Schätzungen bei 10.000 Festmetern. Verwertbar ist wegen der Bruchschäden
nur ein Teil davon.

Links zum Bundesland Bayern.

 


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