Aktuelle Meldungen  -  Nachricht suchen  -   kostenloses Abo  -   Nachricht weiterempfehlen

 

@grar.de Aktuell - 23.08.2003

Höfken: Entwurf zum neuen Gentechnik-Gesetz sichert Wahlfreiheit und Koexistenz


Berlin (agrar.de) - Zum vom Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung
und Landwirtschaft vorgelegten Entwurf zur Novelle des Gentechnik-Gesetzes
erklärt Ulrike Höfken, verbraucherschutz- und agrarpolitische
Sprecherin von Bündnis 90 / Die Grünen:

'Mit dem jetzt vorgelegten Gesetzentwurf nimmt Renate Künast Verantwortung dafür
wahr, dass auch künftig eine gentechnikfreie Produktion von Lebensmitteln
möglich bleibt. Im Gegensatz dazu hat die EU-Kommission sich mit ihren jüngsten
'unverbindlichen Leitlinien' zur Koexistenz vor allen wichtigen Fragen wie
Haftung oder einheitliche Sicherheitsabstände gedrückt.

Der jetzt vorgelegte Gesetzentwurf sichert Wahlfreiheit und Koexistenz. Damit
wird dem Wunsch der übergroßen Mehrheit der Verbraucher ebenso Rechnung
getragen, wie den berechtigten Interessen des Ökolandbaus auf Schutz vor
gentechnischer Kontamination. Er erfüllt gleichzeitig die Vorgaben der WTO und
macht deutlich, wie haltlos die Klage der USA ist. Er setzt die seinerzeit unter
der Federführung von Jürgen Trittin entstandenen Vorgaben der
EU-Freisetzungs-Richtlinie in nationales Recht um, die u.a. weitgehendende
Regelungen zu Risikobewertungen, Registern und Monitoring vorsieht.

Zentrale Punkte sind:

1. Sicherheit, Vorsorge und Prävention sind vorrangige Ziele des Gesetzes.

2. Klare Kennzeichnungsregelungen stellen sicher, dass Verbraucher und Landwirte
wissen, ob Lebensmittel gentechnisch verändert sind.

3. Der Schutz ökologisch sensibler Gebiete wird - so weit es geht -
gewährleistet.

4. Es wird eine gute fachliche Praxis zur Sicherung der Koexistenz
vorgeschrieben und definiert.

5. Rückverfolgbarkeit, Transparenz und Kontrolle werden durch obligatorische
Anbauregister und Monitoring gewährleistet.

6. Es sind Regelungen zur Haftung und Anwendung des Verursacherprinzips bei
Einkreuzungen gentechnisch veränderter Pflanzen vorgesehen.

7. Die Berücksichtigung gesundheitlicher und ökologischer Fragen ist durch die
Zuständigkeit des Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
und des Bundesamtes für Naturschutz sichergestellt.

Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf bietet auch der Wirtschaft
Planungssicherheit und einen klaren gesetzlichen Rahmen für künftige Vorhaben.
Wir appellieren daher an die Biotechnologieindustrie, auch im Interesse der
eigenen Akzeptanz, ihren Widerstand gegen die Novelle aufzugeben und konstruktiv
an einer schnellen Umsetzung mitzuarbeiten.

Wir werden im parlamentarischen Verfahren Vorschläge prüfen und diskutieren,
inwieweit etwa die schwierigen Fragen der Haftung oder der Anwendung des
Verursacherprinzips im Detail abschließend gelöst sind und eventuell zusätzliche
Vorschläge unterbreiten.'

Links zum Thema Biotechnologie,
Links zum Thema Gesetze und Verordnungen.

 


zurück zur Übersicht  zum Seitenbeginn   

zur @grar.de Homepage

    
 

© Copyright 1997-2007 @grar.de, Rheine, http://www.agrar.de