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@grar.de Aktuell - 21.08.2003

Einsatz von Speiseresten im QS-System neu geregelt

Wissenschaftliche Risikobewertung als Grundlage


Berlin (agrar.de) - Die Übergangsregelung für die Verfütterung von Speiseresten
im QS-System wird ausgesetzt. Für zugelassene landwirtschaftliche
QS-Betriebe, die derzeit Speisereste verfüttern, bedeutet dies, dass sie über
den bisher gesetzten Stichtag 29.8.2003 hinaus Speisereste einsetzen dürfen.
Betreiber von Speiseresteverarbeitungsanlagen müssen analog den allgemeinen
Bestimmungen für Einzelfuttermittelhersteller ab dem 1.9.2003 mindestens eine
QS-Anerkennung vorweisen, wenn sie weiterhin an Landwirte im QS-System liefern.
Diese Regelungen wurden von der Gesellschafterversammlung der QS Qualität und
Sicherheit GmbH am 18.8.2003 einstimmig beschlossen.

Parallel dazu wird eine wissenschaftliche Studie durchgeführt werden, in der
eine Risikobewertung für den Einsatz von Speiseresten vorgenommen wird. Darin
geht es vor allem um die Analyse der Risikofaktoren, die Definition der
sogenannten 'kritischen Kontrollpunkte' entsprechend dem HACCP-Konzept und um
die Aufstellung eines Kontrollplans. Aufbauend auf dieser Studie wird die
zukünftige Regelung definiert für Betriebe, die Speisereste einsetzen, und zwar
sowohl für bestehende QS-Betriebe als auch für neue Betriebe, die sich am
QS-System beteiligen wollen.

Diese Regelung zum Einsatz von Speiseresten wird terminlich gekoppelt mit einer
möglichen befristeten Zulassung für ausländische Ware, bei deren Produktion
tierische Fette verfüttert werden. Beide Regelungen sind befristet bis zum
31.12.2005. Hintergrund ist die geplante Akzeptanz ausländischer Audits für die
Lieferung ins QS-System. QS wird in bilateralen Verträgen mit den verschiedenen
Lieferländern die Anforderungen festschreiben, die an Ware oder Tiere gestellt
werden. Dabei sind Aspekte, die die Sicherheit von Lebensmitteln berühren, für
QS unabdingbar. Auf Basis einer gleichwertigen Prüfsystematik sollen weitere
programmspezifische Faktoren definiert werden.

Durch diese Anerkennung der Audits wird der Weg für die Lieferung von Fleisch
aus dem Ausland nach deutschen QS-Bedingungen geebnet, so dass die Nachfrage
sowohl der Schlacht- als auch der Verarbeitungsbetriebe und des
Lebensmitteleinzelhandels gedeckt werden kann.

Links zum Thema Qualität und Sicherheit.

 


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