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@grar.de Aktuell - 18.08.2003

Mecklenburg-Vorpommern: Öffentlichkeitsbeteiligung zur FFH-Nachmeldung kann beginnen

Unterlagen zur Öffentlichkeitsbeteiligung versandt


Schwerin (agrar.de) - 'Sämtliche Unterlagen mit den Vorschlägen für die
Nachmeldung von FFH-Gebieten sind durch das Umweltministerium versandt worden.
Damit kann ab Montag mit der formellen Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen
werden', teilte das Umweltministerium am Freitag (15.08.03) in Schwerin
mit.

'Insgesamt wurden 286 Träger Öffentlicher Belange (TÖB) angeschrieben. Davon
erhielten 130 Adressaten, darunter die Landkreise, die kreisfreien Städte, der
Städte- und Gemeindetag, der Landkreistag und die Staatlichen Ämter für Umwelt und
Natur (StÄUN), den kompletten Unterlagensatz. Dieser besteht aus einer
Gesamtübersichtskarte im A0-Format, 323 Detailkarten und Tabellen zu den
Lebensraumtypen im A3-Format sowie weiteren 226 A4-Blättern mit Informationen zu
den einzelnen Gebieten und zu Gebietsvorbehalten. Teilweise wurden die Unterlagen
zusätzlich in digitaler Form zur Verfügung gestellt. 156 Verwaltungsämter,
amtsfreie Städte und amtsfreie Gemeinden erhielten die Gesamtsübersichtskarte
sowie Detailkarten und Detailinformationen zu den FFH-Vorschlägen im jeweiligen
Amtsbereich. Für die Öffentlichkeitsbeteiligung sind dreieinhalb Monate
vorgesehen. Bis Ende November hat die Bevölkerung somit die Möglichkeit, sich zu
den vom Umweltministerium erarbeiteten und in der Kabinettsklausur am 6. Juli 2003
beratenen FFH-Vorschlägen zu äußern', teilte der Umweltstaatssekretär mit.

Dr. Stegemann verwies nochmals darauf, dass die FFH-Richtlinie von 1992 keine
Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht. 'Aber bereits 1999 hatte Umweltminister Prof.
Dr. Wolfgang Methling auf größtmöglicher Transparenz bei der Gebietsmeldung
bestanden und die Öffentlichkeit in das Auswahlverfahren einbezogen. Daran hält er
auch bei der jetzigen Nachmeldung fest. Wie vor 4 Jahren werden auch diesmal die
Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung durch das Umweltministerium sorgfältig
geprüft, bewertet und bei der Nachmeldung berücksichtigt, sofern sie den in der
EU-Richtlinie geforderten naturschutzfachlichen Kriterien entsprechen. Die
Boddengewässer durch Kiefernwälder zu ersetzen, wie von einigen bereits öffentlich
gefordert wurde, wird jedoch nicht möglich sein. Mit einem solchen Vorschlag würde
Mecklenburg-Vorpommern bei der EU-Kommission in Brüssel durchfallen und eine
erneute Nachmeldung bzw. Zwangsgeldverfahren provozieren. Daran kann niemandem in
Mecklenburg-Vorpommern gelegen sein', so Umweltstaatssekretär Stegemann.

Der den Trägern Öffentlicher Belange übergebene Vorschlag zur Nachmeldung von
FFH-Gebieten beinhaltet eine Neumeldung von knapp 239.000 ha, davon rund 130.000
ha Landfläche und 109.000 ha Küstengewässer. Zusammen mit den Meldungen aus den
Jahren 1998 und 1999 wird eine FFH-Gebietskulisse von insgesamt 248 Gebieten mit
einer Gesamtlandesfläche von ca. 420.000 ha zur Diskussion gestellt.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern ist - wie alle anderen Bundesländer auch - zur
Nachmeldung von FFH-Gebieten verpflichtet. Seitens der EU-Kommission wurde die
Meldung aus dem Jahr 1999 als nicht ausreichend bewertet und es wurden für M-V
Defizite bei 38 Lebensraumtypen (z. B. Buchenwälder, nährstoffarme Seen,
kalkreiche Sümpfe) und 22 Arten (u. a. verschiedene Fledermaus- und Fischarten)
festgestellt. Nach den Vorgaben der EU müssen gemeldet werden:

• für prioritäre Lebensräume und Arten mindestens 80 Prozent der bekannten bzw.
geschätzten Vorkommen,
• für seltene Lebensräume und Arten mindestens 60 Prozent der bekannten bzw.
geschätzten Vorkommen,
• für in Mecklenburg-Vorpommern und in der kontinentalen Region häufige Arten und
Lebensräume zwischen 20 Prozent und 60 Prozent der Vorkommen.

Als weiteres Kriterium ist bei der Auswahl die möglichst gleichmäßige geografische
Verteilung der Gebiete zur Herstellung eines durchgängigen europäischen Netzes
NATURA 2000 zu berücksichtigen.

Umweltstaatsekretär Dr. Harald Stegemann macht nochmals darauf aufmerksam, dass
die Nachmeldung von FFH-Gebieten keinen neuen nationalen Schutzstatus zur Folge
hat. Außerdem sind rund 78 Prozent der in der Vorschlagsliste enthaltenen Gebiete
bereits gesetzlich geschützt. Auch bisherige legale Nutzungen sind weiterhin
möglich und bestehende Bebauungspläne behalten ihre Gültigkeit! Nur wenn neue
Nutzungen vorgenommen werden sollen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des
Schutzzweckes führen könnten, müssen Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt
werden.

Links zum Thema Landschaft und Natur,
Links zum Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.

 


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