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@grar.de Aktuell - 14.08.2003

NRW: Förderung von Fotovoltaikanlagen im AFP


Münster (agrar.de) - Seit kurzer Zeit besteht in Nordrhein- Westfalen die
Möglichkeit, Fotovoltaikanlagen über das Agrarinvestitionsförderprogramm (AFP)
fördern zu lassen. Damit steht nach dem Auslaufen des '100.000 Dächer Programms'
ein weiteres hocheffizientes Förderinstrument für die Landwirtschaft bereit,
informiert das Kuratorium für Betriebshilfsdienste und Maschinenringe in
Westfalen-Lippe
.

Gefördert werden 'Maßnahmen zur Förderung der Energieeinsparung (Sonderprogramm
Energieeinsparung) und Umstellung auf alternative Energiequellen, auch wenn
erzeugte Energie als Wärme oder Strom in ein öffentliches Energienetz eingespeist
wird', wie den aktuellen Richtlinien zu entnehmen ist.

De Facto kann ein Landwirt bei einer sogenannten 'Kleinen Investition (max. 50.000
Euro)' im Rahmen des AFP einen Zuschuss in Höhe von 35 Prozent des förderfähigen
Investitionsvolumens bekommen. Dabei muss er nachweisen, dass seine positiven
Einkünfte 50.000 Euro in den letzten 3 Wirtschaftsjahren nicht überschritten
haben, ansonsten wird der Zuschuss gekürzt. Alternativ kann bei einer sogenannten
'Grossen Investition (mind. 50.000 Euro)' ein erheblicher Zinszuschuss für ein
Kapitalmarktdarlehen in Anspruch genommen werden.

Anträge zur Förderung von Fotovoltaikanlagen im Rahmen des AFP können über die
Kreisstellen der Landwirtschaftskammern als Landesbeauftragte gestellt werden.
Dazu wird ein sogenannter 'Betriebsentwicklungsplan' erstellt. Geeignete
Fotovoltaiktechnik kann über den Betriebshilfsdienst und die Maschinenringe
bezogen werden, so das Kuratorium.

Links zum Thema Energie,
Links zum Thema Förderung.

 


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