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@grar.de Aktuell - 08.08.2003

Trittin legt Hochwasserschutzgesetz vor


Berlin (agrar.de) - Fast genau ein Jahr nach der verheerenden Flutkatastrophe an
der Elbe hat Bundesumweltminister Jürgen Trittin den Entwurf eines Gesetzes
zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes
vorgelegt. 'Wir werden den
Flüssen wieder mehr Raum geben. Sonst nehmen sie sich ihn einfach', sagte der
Bundesumweltminister. Es müsse Schluss damit sein, dass Wohngebiete,
Industrieanlagen und Gewerbeflächen den Flüssen in den Weg gebaut und dass dadurch
erneut Milliardenschäden bei der nächsten Flutwelle programmiert werden, so
Trittin weiter. Der Gesetzentwurf wurde gestern den Ländern und Verbänden zur
Stellungnahme zugeschickt.

Grundlage des Gesetzentwurfs ist das im unmittelbaren Anschluss an die
Flutkatastrophe von der Bundesregierung am 15. September 2002 verabschiedete
5-Punkte-Programm zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes. 'Wir
wollten wirksamere Strategien zur Bekämpfung der Hochwassergefahren entwickeln.
Hierfür ist das vorgelegte Hochwasserschutzgesetz die wichtigste Maßnahme', sagte
Trittin. Konzeptionell sollen in einem sogenannten Artikelgesetz die verschiedenen
hochwasserrelevanten Rechtsvorschriften des Bundes im Hinblick auf eine wirksame
Hochwasservorsorge angepasst werden. Geändert werden sollen das
Wasserhaushaltsgesetz (WHG), das Baugesetzbuch (BauGB), das Raumordnungsgesetz
(ROG), das Bundeswasserstraßengesetz (WaStrG) und das Gesetz über den Deutschen
Wetterdienst (DWDG).

Zukünftig wird bundeseinheitlich vorgegeben, ein sogenanntes '100-jährliche
Hochwasser' für die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten zugrunde zu legen. Die
Länder erhalten für die Festsetzung eine Frist von fünf Jahren. Es wird eine
zweite Kategorie der 'überschwemmungsgefährdeten' Gebiete eingeführt und unter
Schutz gestellt. Das sind zum Beispiel Flächen, die bei Deichbrüchen überflutet
werden. 'Die Vielzahl der Deichbrüche bei Elbe und Mulde hat gezeigt, dass Deiche
und Mauern keine absolute Sicherheit bieten', sagte Trittin. Das Gesetz
verpflichtet die Länder, die Überschwemmungsgebiete und überschwemmungsgefährdeten
Gebiete in den Raumordnungs- und Bauleitplänen zu kennzeichnen.

In Überschwemmungsgebieten dürfen grundsätzlich keine neuen Bau- und
Gewerbegebiete mehr ausgewiesen werden. "Da werden Manche noch vernehmlich maulen.
Aber wir müssen aus den Hochwasserkatastrophen der letzten Jahre endlich Lehren
ziehen und nicht nur drüber reden", betonte der Bundesumweltminister. Knapp ein
Jahr nach der großen Flut seien Städte und Gemeinden teilweise schon wieder dabei,
neue Baugebiete in den Flussauen zu planen.

Auch die landwirtschaftliche Bodennutzung muss sich künftig an den Gefahren des
Hochwassers orientieren. Er ist in den gefährdeten Gebieten bis Ende des Jahres
2012 einzustellen. 'Ackerbau im Überschwemmungsgebiet erhöht insbesondere die
Gefahr der Auswaschung und damit den Eintrag von Schadstoffen bei Hochwasser',
erläuterte Trittin. Man wolle den Bauern nichts Böses, aber Grünlandnutzung habe
im Überschwemmungsgebiet erste Priorität, so der Bundesumweltminister weiter.

In das Wasserhaushaltsgesetz wird eine Pflicht für jeden Einzelnen eingeführt,
mögliche Schäden so gering wie möglich zu halten. 'Rechenzentren beispielsweise
gehören in Überschwemmungsgebieten nicht in den Keller', sagte der
Bundesumweltminister. Auch Ölheizungen sind in Überschwemmungsgebieten künftig
verboten und gegebenenfalls nachzurüsten. Die Bundesländer werden verpflichtet,
flussgebietsbezogene Hochwasserschutzpläne aufzustellen und international
abzustimmen. Sie müssen darüber hinaus Retentionsräume schaffen, in die das
Hochwasser ausweichen kann, Deiche verlegen, Niederschlagswasser zurückhalten,
Auen erhalten und wieder herzustellen.

Die Unterhaltung sowie Ausbau und Neubau von Flüssen und Kanälen müssen künftig
hochwasserneutral durchgeführt werden. Und der Deutsche Wetterdienst soll stärker
in den vorbeugenden Hochwasserschutz eingebunden werden, damit die Hilfsdienste
und die Bürger künftig mehr Zeit haben, Hauseingänge abzudichten, Keller und
Wohnungen auszuräumen.

'Dieses Konzept zur Verbesserung des vorbeugenden Hochwasserschutzes ist
anspruchsvoll und verlangt von den Betroffenen spürbare Einschränkungen', sagte
Trittin. Alles andere würde aber Bedeuten, den Menschen weiterhin Sand in die
Augen zu streuen und eine Sicherheit vorzugaukeln, die heutzutage niemand mehr
garantieren könne. 'Wer heute noch im Überschwemmungsgebiet bauen will, der hat
nichts gelernt und der kann nicht mehr erwarten, dass diese Gesellschaft im
Schadensfall noch einmal einspringt' betonte der Bundesumweltminister.

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