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@grar.de Aktuell - 07.08.2003

Decker: Von Geflügelpest betroffenen Betrieben helfen


Bonn (agrar.de) - Obwohl dank des besonnenen und konsequenten Vorgehens eine
Verbreitung der Geflügelpest, die im Frühjahr im Kreis Viersen auftrat, verhindert
werden konnte, hält die Betroffenheit und die Belastung der von dem
Geflügelpest-Ausbruch unmittelbar beziehungsweise mittelbar betroffenen Betrieben
weiter an. Darauf hat der Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbandes
(RLV), Friedhelm Decker, nach intensiven Gesprächen mit den
Betriebsleitern in einem Brief an Nordrhein-Westfalens Umwelt- und
Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn hingewiesen. Die betroffenen Betriebe hätten
mit anhaltenden finanziellen Problemen zu kämpfen, schreibt Decker und weist
darauf hin, dass sämtliche Betriebsleiter Darlehensverpflichtungen aus dem Bau
ihrer Stallungen erfüllen müssten.

Trotz des in den Betrieben eingetretenen finanziellen Engpasses im Zusammenhang
mit dem Ausbruch der Geflügelpest müssten diese – so Decker weiter - die Raten für
Zins und Tilgung pünktlich und in vollem Umfang weiterzahlen. Dies führe zu
erheblichen Liquiditätsproblemen. Die Betriebe hätten keinen Spielraum mehr, um
Sicherheiten für Überbrückungskredite geben zu können, derer sie zur
Wiederherstellung der Liquidität dringend bedürften, betont der RLV-Präsident.
Decker bittet deshalb die Ministerin dafür einzutreten, dass das Land
Nordrhein-Westfalen Bürgschaften für solche Kredite gibt. Bei der Gewährung von
Landesbürgschaften sollte es den Betrieben möglich sein, Überbrückungskredite zu
erhalten, die dann innerhalb von vielleicht vier oder fünf Jahren - nach einem
möglichst tilgungsfreien Jahr - zurückgezahlt werden könnten. Die Bitte um
Hilfeleistung durch das Land bezieh sich ausschließlich auf die Absicherung von
Beträgen, die für Ausfälle gegeben werden, die den Betrieben in Zusammenhang mit
der Geflügelpest entstanden seien, hebt der RLV-Präsident abschließend in seinem
Brief hervor.

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