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@grar.de Aktuell - 06.08.2003

Rheinland-Pfalz: Pauschale Prämien zur Aufgabe der Kellerwirtschaft nicht EU-kompatibel


Mainz (agrar.de) - Die Vorstellungen des Landes, mit einer unbürokratischen
Hektarpauschale Weinbauunternehmen zu unterstützen, die die eigene
Kellerwirtschaft aufgeben, lassen sich nicht mit den Vorgaben aus Brüssel in
Einklang bringen. Dies hat sich im Zuge der wettbewerbsrechtlichen Bewertung der
geplanten Landes-Beihilfe durch die Europäische Kommission gezeigt.
Rheinland-Pfalz zieht daher den Antrag zurück. Das hat ein Sprecher des
rheinland-pfälzischen Weinbauministeriums mitgeteilt.

'Die Zielsetzung bleibt aber erhalten. Rationalisierungen und Umstruktu­rierungen
im rheinland-pfälzischen Weinbau sollen weiter gefördert werden, um den
zukunftsorientierten Betrieben gute Rahmenbedingungen für wirtschaft­lichen Erfolg
zu schaffen und um die vom Weinbau geprägten Kultur­land­schaften gerade auch in
Steillagenregionen des Landes zu erhalten', betonte der Sprecher. Im Rahmen der
aktuell laufenden Überprüfung der rheinland-pfälzischen Agrarförderung würden
daher Alternativen zu dem Programm untersucht.

Rheinland-Pfalz hatte im Zuge der wettbewerbsrechtlichen Bewertung (Notifizierung)
der Maßnahme bei der Europäischen Kommission auf einer einfachen und
unbürokratischen Handhabung bestanden. Das Land hatte beispielsweise
Förderpauschalen und die Befristung der Stilllegung auf fünf Jahre vorgesehen.
Brüssel ist den vorgetragenen Argumenten aber nicht gefolgt.

'Aus unserer Sicht wären die strikten Vorgaben des Gemeinschaftsrahmens für die
Förderung der Stilllegung von Kapazitäten, die für größere Vorhaben sicherlich
ihre Berechtigung haben, für die hier vorgesehene Förderung im Weinbereich
unverhältnismäßig schwierig beziehungsweise im Hinblick auf die zu fördernden
Winzer nur mit unangemessenem Verwaltungsaufwand umzu­setzen', so der Sprecher.

Links zum Thema Förderung,
Links zum Bundesland Rheinland-Pfalz

 


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