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@grar.de Aktuell - 05.08.2003

Höhn: NRW-Programm 'Ländlicher Raum' voller Erfolg

Programm schafft Arbeitsplätze und entlastet die Umwelt


Düsseldorf (agrar.de) - Im Rahmen des NRW-Programms 'Ländlicher Raum' sind in den
letzten drei Jahren mehr als 310 Millionen Euro ausgezahlt worden. Das Geld wird
gemeinsam von EU, Bund und Land bereit gestellt und in insgesamt elf verschiedenen
Förderbereichen in Land- und Forstwirtschaft eingesetzt. Neben der
einzelbetrieblichen Agrarinvestitionsförderung geht es vor allem um den Ausbau der
nordrhein-westfälischen Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen in der
Landwirtschaft sowie im Gartenbau. Über Flurbereinigungs- und
Dorferneuerungsmaßnahmen wird die ländliche Infrastruktur verbessert. Im
Forstbereich zielen die Fördermaßnahmen auf die wirtschaftliche und ökologische
Aufwertung der Waldflächen. Im Zentrum steht dabei die Förderung neuer
Einsatzmöglichkeiten für Holz bei der Wärme- und Stromgewinnung. Ein weiterer
Kernbereich des Programms sind die Agrarumweltmaßnahmen, der Vertragsnaturschutz
und der FFH-Ausgleich. Damit werden die ökologischen Leistungen der Land- und
Forstwirtschaft angemessen honoriert und die Bewirtschaftungsauflagen
ausgeglichen.

Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: 'Das Programm 'Ländlicher Raum' ist ein
voller Erfolg und ein gutes Beispiel für nachhaltige Förderung. Es sind neue
Arbeitsplätze entstanden und viele land- und forstwirtschaftliche Betriebe haben
sich mit Hilfe der Förderung neue Einkommensmöglichkeiten erschlossen. Wir haben
damit bewiesen, dass sich mit Natur- und Umweltschutz auch Geld verdienen lässt.'

Drei Maßnahmen des Programms sind besonders erfolgreich: die Dorferneuerung, die
Agrarumweltmaßnahmen und die Holzabsatzförderung. Durch die Förderung der
Umnutzung nicht mehr benötigter land- und forstwirtschaftlicher Gebäude zu
Wohnraum oder für gewerbliche Zwecke im Rahmen der Dorferneuerung konnten in den
letzten drei Jahren rund 200 Arbeitsplätze geschaffen bzw. gesichert werden. Über
Agrarumweltmaßnahmen und im Vertragsnaturschutz werden in NRW inzwischen rund
230.000 Hektar ökologisch, extensiv bzw. naturnah bewirtschaftet, das sind mehr
als 15 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche Nordrhein-Westfalens. Seit
1999 hat sich der Umfang der Förderfläche mehr als verdoppelt. Im Rahmen der
Holzabsatzförderung sind mehr als 1.000 Anlagen für Holzpellets und
Holzhackschnitzel gefördert worden. Das bedeutet 340 neue Arbeitsplätze im
Anlagenbau, im Wartungsbereich und im Forst. Zusätzlich konnten rund doppelt so
viele bestehende Arbeitsplätze gesichert werden. Der Einsatz von Holz als
Energieträger rechnet sich und ist zu gleich aktiver Klimaschutz. Mit den
geförderten Anlagen reduziert sich der klimaschädliche CO2-Ausstoß um 130.000
Tonnen pro Jahr.

'Vor dem Hintergrund dieser eindrucksvollen Ergebnisse ist die Kritik von
Agrarkommissar Fischler, Nordrhein-Westfalen habe Fördergelder in Brüssel liegen
lassen, nicht nachvollziehbar', so die Ministerin. "Alle bewilligungsreifen
Anträge auf Förderung im Rahmen des NRW-Programms 'Ländlicher Raum' sind auch
bedient worden. Kein Förderantrag in NRW ist liegengeblieben. Mit dem Programm
'Ländlicher Raum' hat die Landesregierung ab 2000 deutlich mehr EU-Mittel – rund
40 Prozent – nach Nordrhein-Westfalen geholt als in der vorangegangenen
Förderperiode. Damit wurde die bisherige ungerechte Verteilung der EU-Mittel zu
Gunsten der süddeutschen Bundesländer teilweise korrigiert. Die Verantwortung für
den nicht vollständigen Mittelabfluss in den ersten beiden Programmjahren 2000 und
2001 trägt vor allem die Europäische Kommission. Wenn Agrarkommissar Fischler 14
Monate braucht, um unser neues Programm zu genehmigen, obwohl er nach dem
Verordnungstext innerhalb von sechs Monaten genehmigen muss, darf er sich nicht
wundern, dass die Gelder nicht abfließen. Die Genehmigung aus Brüssel erfolgte
erst am 7. September 2000, eigentlich wollten wir aber schon am 1. Januar 2000 mit
der Förderung beginnen. Im ersten Programmjahr blieben uns daher bis zum Ende des
EU-Haushaltsjahres am 15. Oktober 2000 nur noch sechs Wochen Zeit, Gelder zu
bewilligen und auszuzahlen, wobei die Auszahlung erst nach Fertigstellung der
Maßnahme zulässig ist. Trotzdem haben wir im ersten Jahr eine Mittelabflussquote
von 52 Prozent erreicht. Das war nur möglich, weil wir auf eigenes Risiko schon
vor der Genehmigung bewilligt haben. Im übrigen hat die Europäische Kommission bis
heute noch nicht die von NRW gemeldeten FFH- und Vogelschutzgebiete genehmigt,
obwohl EU-Umweltkommissarin Wallstroem unser Vorgehen als mustergültig ansieht.'

Die rund 40 Prozent zusätzliche Mittel sind u.a. in neue Förderprogramme geflossen
(z. B. FFH-Ausgleich, Förderung des Aufbaus neuer Einkommensstandbeine in
landwirtschaftlichen Betrieben und weitere Agrarumweltmaßnahmen), die den
Bäuerinnen und Bauern erst bekannt gemacht werden mussten. Das nicht ausgeschöpfte
Mittelvolumen der ersten Programmjahre entspricht dem zusätzlich akquirierten
Mittelanteil. Bezogen auf die EU-Mittel der vorangegangenen Förderperiode wurden
die EU-Mittel also vollständig ausgeschöpft.

Darüber hinaus ist der Mittelabfluss im Rahmen des NRW-Programms 'Ländlicher Raum'
in den letzten Jahren kontinuierlich angestiegen. Im Jahr 2002 wurde eine
Abflussquote von über 90 Prozent erreicht. Für das laufende Jahr rechnet das
Ministerium mit einem vollständigen Abfluss der Mittel. Diese Steigerung hängt
auch mit den vielen neuen Maßnahmen des Programms zusammen, die von den Landwirten
häufig erst nach einer Anlaufphase nachgefragt werden.

Nach Einschätzung der Bundesforschungsanstalt für Landwirtschaft in Braunschweig
(FAL), die derzeit die Halbzeitbewertung des NRW-Programms 'Ländlicher Raum'
durchführt, ist das Programm ein guter Beitrag, die Förderung im ländlichen Raum
neu auszurichten. Positiv sind neue Förderansätze wie z. B. die Modellvorhaben im
Agrarumweltbereich, die das Zusammenwirken der einzelnen Förderbereiche
verbessern. Nach Ansicht der Gutachter müssen sich bei einem Programm mit neuen
strategischen Ansätzen und Inhalten die Umsetzungsprozesse erst einspielen. Die
FAL betont, dass auch die Europäische Kommission gefordert ist, die
Verwaltungsvorgaben und die finanztechnischen Regelungen so auszugestalten, dass
in den Mitgliedstaaten eine effiziente Umsetzung der Programme möglich ist. Als
Hemmschuh bei den Investitionsfördermaßnahmen hat sich insbesondere der
Mittelverfallsmechanismus am Ende des Haushaltsjahres herausgestellt. EU-Mittel,
die z. B. durch mangelnden Baufortschritt infolge ungünstiger Witterung im
laufenden EU-Haushaltsjahr nicht ausgegeben werden können, verfallen und müssen
dann mit EU-Mitteln des neuen Programmjahres ausfinanziert werden. In anderen
EU-Förderprogrammen wie z.B. dem Ziel 2-Programm gibt es diese störenden
Regelungen nicht.

Links zum Thema Förderung,
Links zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.

 


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