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@grar.de Aktuell - 04.08.2003

NRW: Stillgelegte Ackerflächen können für die Tierfütterung genutzt werden


Düsseldorf (agrar.de) - Angesichts der Trockenheit in Nordrhein-Westfalen hat
Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn jetzt die Nutzung von eigentlich
stillgelegten Äckern vorübergehend erlaubt. Die Landwirte dürfen den
Pflanzenaufwuchs dieser Flächen als zusätzliches Futter für ihre Tiere nutzen,
ohne ihre Stillegungsprämien zu gefährden. Die Bauern können den Bewuchs mähen und
daraus Silage oder Heu herstellen oder eigenes oder fremdes Vieh auf diesen
Flächen weiden lassen. Der Weiterverkauf dieses Futters an Dritte ist jedoch nicht
erlaubt.

'Die vorübergehende Nutzung dieser stillgelegten Flächen ist eine einfache und
unbürokratische Soforthilfe für tierhaltende Landwirte,' erklärte
Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn. 'Damit können die Landwirte ihre
Futtervorräte für den Winter schonen oder – soweit sie jetzt zufüttern mussten-
die Vorräte wieder auffüllen.'

Mit der Freigabe der Stilllegungsflächen nutzt das Land Nordrhein-Westfalen den
Spielraum, den die EU-Kommission jetzt mit einem Verordnungsvorschlag den Ländern
eingeräumt hat. In NRW können so etwa 60.000 Hektar vorübergehend genutzt werden.

Links zum Thema Wetter,
Links zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.

 


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