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@grar.de Aktuell - 04.08.2003

Frist für Teilvergütungsanträge endet am 31. August 2003


(agrar.de) - Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, deren jährlicher
Dieselverbrauch 12.000 Liter übersteigt, können über ein vereinfachtes
Antragsverfahren eine zeitnahe Agrardieselsteuererstattung (Teilvergütung) für das
Verbrauchsjahr 2003 beantragen.

Der Antrag auf Teilvergütung muss bis spätestens zum 31. August dieses Jahres beim
zuständigen Hauptzollamt eingereicht werden. Hierbei handelt es sich um eine
Ausschlussfrist, das heißt später eingehende Anträge können nicht mehr
berücksichtigt werden.

Bei einer jährlichen Verbrauchsmenge von beispielsweise 12.500 Liter
Dieselkraftstoff wird eine Teilvergütung von rund 940 Euro fällig. Deshalb wird
allen Betrieben mit einem entsprechenden Dieselverbrauch empfohlen, sofern noch
nicht geschehen, Teilvergütungsanträge zu stellen.

Formulare für den Antrag auf Teilvergütung können per Internet von der
Homepage der Zollverwaltung heruntergeladen oder beim zuständigen
Hauptzollamt angefordert werden.

 


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