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@grar.de Aktuell - 01.08.2003

IVA: Neue Vorschriften für die Abgabe von Herbiziden

Unterrichtungspflicht des Handels deutlich ausgeweitet


Frankfurt (agrar.de) - Die Novelle der
Pflanzenschutzanwendungsverordnung, in Kraft zum 01. August 2003, stellt
auch den Handel vor neue Anforderungen. Darauf weist der Industrieverband Agrar
(IVA) hin, der Zusammenschluss der Hersteller von Pflanzenschutz- und
Düngemitteln in Deutschland. Die Änderungen betreffen unter anderem
Pflanzenschutzmittel mit den Wirkstoffen Diuron, Glyphosat und
Glyphosat-Trimesium.

Diese Herbizide dürfen auf Nichtkulturland nur eingesetzt werden, wenn dies von
der nach Landesrecht zuständigen Behörde genehmigt wurde. Zum Nichtkulturland
zählen zum Beispiel gepflasterte oder asphaltierte Wege und Plätze. Neu ist, dass
die Unterrichtungspflicht des Verkäufers im Einzel- und Versandhandel deutlich
ausgeweitet wurde. Bisher musste er den Käufer lediglich darüber informieren, ob
die Anwendung eines Pflanzenschutzmittels verboten oder beschränkt war. Jetzt muss
er den Kunden auch fragen, wo das Mittel eingesetzt werden soll. Handelt es sich
um Nichtkulturland, darf er das Produkt nur abgeben, wenn eine amtliche
Genehmigung für diese Anwendung vorliegt. Eine solche 'Rezeptpflicht' gilt nicht
für den Einsatz auf landwirtschaftlichen und gärtnerischen Flächen.

Dem Handel wird empfohlen, schriftlich festzuhalten, dass er seiner
Unterrichtungspflicht nachgekommen ist. Beispielsweise kann folgender Text
routinemäßig auf Lieferschein oder Kassenzettel gedruckt werden: 'Der Erwerber
wurde unterrichtet, dass die Anwendung dieses Produkts nur nach Gebrauchsanleitung
erfolgen darf.' Wurde eine amtliche Genehmigung für die Anwendung auf
Nichtkulturland erteilt, erscheint es sinnvoll, dass der Verkäufer eine Kopie
davon zurückbehält.

Mit der Novelle der Pflanzenschutzanwendungsverordnung wurde zudem der Einsatz von
Unkrautbekämpfungsmitteln mit dem Wirkstoff Diuron im Haus- und Kleingartenbereich
verboten. Für die Praxis hat dies jedoch keine Bedeutung. In Deutschland waren
diuronhaltige Produkte für die Anwendung im Haus- und Kleingarten schon bisher
nicht mehr zugelassen.

Speziell für professionelle Anwender sind folgende Änderungen von Bedeutung: Wie
bisher schon Diuron dürfen künftig auch Glyphosat- und
Glyphosat-Trimesium-Produkte auf abschwemmungsgefährdetem Nichtkulturland nur dann
eingesetzt werden, wenn die zuständige Behörde die Anwendung genehmigt hat und
wenn durch bestimmte Anwendungstechniken (z.B. Rotofix-Gerät) eine Abschwemmung in
Gewässer verhindert wird.

Links zum Thema Pflanzenschutz,
Links zum Thema Gesetze und Verordnungen.

 


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