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@grar.de Aktuell - 23.07.2003

Höchste Waldbrandgefahr!


Berlin (agrar.de) - Bundesweit besteht durch das heiße, trockene Wetter höchste
Waldbrandgefahr. In Anbetracht des hohen ökologischen und wirtschaftlichen
Schadens durch Waldbrände bitten die Landwirtschafts- und Forstbehörden um
Einhaltung folgender Verhaltensregeln:

• Besonders gefährdete Wälder werden zwar mit Meldesystemen oder per Flugzeug aus
der Luft bewacht, trotzdem bleibt die tatkräftige Mithilfe der Waldbesucher in der
Beobachtung von Waldbrandentwicklungen unerlässlich. Wenn Sie im Wald Brandgeruch
oder ein Feuer entdecken benachrichtigen Sie umgehend Feuerwehr und Polizei.
Melden Sie verdächtige Beobachtungen im Zusammenhang mit einem Waldbrand der
Polizei.

• Im Wald ist weder Rauchen noch Feuermachen erlaubt. Beides ist nach dem
Landesforstgesetz vom 1. März bis zum 31. Oktober verboten. Feuermachen und
Grillen ist nur an den offiziell ausgewiesenen Plätzen erlaubt.

• Grundsätzlich sollten Fahrzeuge nur auf ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt
werden. Heiße Auspuffrohre und Katalysatoren können trockenes Gras entzünden.
Parken Sie nie in Wegeeinfahrten oder vor Schranken, wo Sie den Einsatz von
Feuerwehrfahrzeugen behindern könnten.

• Werfen Sie niemals glimmenden Zigaretten aus dem Auto.

• Verlassen Sie beim Wandern im Wald niemals die Waldwege.

• Lassen Sie keine Abfälle in der Natur zurück. Auch kleine Glasscheiben und
Flaschensplitter können Brände verursachen. Gefährliche Abfälle sollten Sie
entfernen oder den Behörden melden.

• Beginnende Waldbrände lassen sich unter Umständen durch schnelles Eingreifen im
Anfangsstadium löschen. Denken Sie dabei an Ihre eigene Sicherheit.
Benachrichtigen Sie in jedem Fall zunächst die Spezialisten.

• Gehen Sie nicht achtlos an Mitbürgern vorbei, die diese Grundregeln mißachten.
Weisen Sie sie auf die möglichen Gefahren und Konsequenzen hin.

• Als Landwirt sollten Sie auf das Verbrennen von Stroh verzichten, um Gefahren
für Menschen, Tiere und Pflanzen durch Hitzeeinwirkung, Funkenflug oder
Rauchentwicklung zu verhindern. Zudem erscheint das Pressen von Strohballen
angesichts der in diesem Jahr zu befürchtenden Futterknappheit sinnvoller als das
Abbrennen des Strohs.

• Stroh darf nur unter Aufsicht verbrannt werden, ausreichende Abstände zu
Gebäuden, Wäldern und Hecken sind dabei zu brücksichtigen. Erwägen Sie, ein
geplantes Strohfeuer bei der Feuerwehr anzumelden, um Fehlalarmne zu vermeiden. Es
ist streng verboten, Strohfeuer bei starkem Wind zu entzünden.

Verstöße gegen diese Grundregeln können mit Bußgeldern belegt werden. Verursacher
von Waldbränden können für den wirtschaftlichen Schaden in Anspruch genommen und
darüber hinaus wegen Brandstiftung strafrechtlich verfolgt werden.

Links zum Thema Wald und Forst.

 


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