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@grar.de Aktuell - 27.06.2003

GAP-Reform: Ein für Österreichs Bauern gangbarer Kompromiss

Österreichs erfolgreicher Weg für die Zukunft abgesichert – Berechenbare Perspektive bis 2013


Wien (agrar.de) - Nach fast einem Jahr Diskussion konnten gestern, Donnerstag, in
Luxemburg, die Verhandlungen der Agrarminister über die Zukunft der europäischen
Agrarpolitik erfolgreich abgeschlossen werden. Von zentraler Bedeutung ist, dass
es dabei gelungen ist, den österreichischen Weg einer bäuerlichen und naturnahen
Landwirtschaft zu verteidigen und für die Zukunft abzusichern. Die Bauern bekommen
mit diesem Ergebnis eine berechenbare Perspektive bis 2013 und in Teilbereichen
auch darüber hinaus. So können sich die Konsumenten auch in Zukunft darauf
verlassen, dass die heimischen Lebensmittel aus gesunder und intakter bäuerlicher
Produktion stammen. Nach harten Verhandlungen und gemessen an den ursprünglichen
Vorschlägen der Kommission liegt damit ein für die österreichische Landwirtschaft
gangbarer Kompromiss vor, so Landwirtschafts- und Umweltminister Dipl. Ing. Josef
Pröll in einer gemeinsam Pressekonferenz mit dem Vorsitzenden der
Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, Rudolf Schwarzböck
sowie Fritz Grillitsch, Präsident des Österreichischen Bauernbundes über die
Bewertung der Ergebnisse von Luxemburg.

Österreich konnte mit seiner grundlegenden Positionierung wesentliche
Verbesserungen gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen der Kommission erzielen.
Dies gilt insbesondere für die strategischen Produktionsbereiche Milch, Rinder,
Getreide und Nachwachsende Rohstoffe. Hier ist eine hervorragende Absicherung der
österreichischen Interessen gelungen. Schließlich ist auch bei den problematischen
Vorschlägen zur Totalentkoppelung aufgrund einer hartnäckigen und massiven
Ablehnung und Kooperation mit Verbündeten gelungen, eine Entschärfung und
Verbesserung herbeizuführen. Klar ist jedoch, dass nun auf nationaler Ebene
umgehend Arbeiten an flankierenden Maßnahmen, insbesondere im Rahmen der
bestehenden Programme der Ländlichen Entwicklung in Angriff genommen werden
müssen – etwa im Bereich der Investförderung zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit
der Betriebe.

Die Ergebnisse im Detail:

Milchmarktordnung bis 2014 gesichert

Österreich hat immer betont, dass die Verlängerung der Milchquote und Absicherung
dieser Marktordnung die höchste Priorität hat.

Die Milch- und Rinderproduktion stellt knapp die Hälfte der landwirtschaftlichen
Endproduktion dar. Deshalb war die Fixierung eines tauglichen Rahmens für die
nächsten zehn Jahre von größter Bedeutung für unsere bäuerliche Landwirtschaft.

Mit der nunmehr beschlossenen Verlängerung der Milchquote bis 2014 konnte die
Kernforderung der österreichischen Delegation realisiert werden. Entgegen den
ursprünglichen Vorschlägen nach einer Aufstockung und weiterer massiver
Preissenkungen konnte der Preis für die Verlängerung niedrig gehalten werden und
zugleich vermieden werden, dass die Milchquote durch eine Aufstockung wie dies
vorgeschlagen worden war ausgehöhlt wird und an Wert verliert.

Über sämtliche Quotenaufstockungen einschließlich der in der Agenda vereinbarten
individuellen Erhöhungen wird erst später entschieden werden. Die Agenda
Erhöhungen werden 2006 verwirklicht. Für den Rest bedarf es dann eines Vorschlags
der Kommission.

Die Preissenkungen bleiben im Rahmen der Beschlüsse der Agenda 2000 lediglich bei
Butter (der Fettkomponente der Intervention) wird der Interventionspreis stärker
reduziert und damit auf die aktuellen Marktentwicklungen reagiert. Die
Kompensation der Preissenkung beim Butterinterventionspreis liegt über den in der
Agenda vereinbarten Ausgleichssätzen.

Die Milchquote ist die wichtigste Absicherung der Milcherzeugung in den
benachteiligten Gebieten und Berggebieten. Mit der nunmehr vereinbarten
Verlängerung wurde ein Auslaufen der Quote ab 2008 verhindert und eine
Planungsperspektive für die heimischen Milchbauern geschaffen.

Damit ist auch gewährleistet, dass die Umsetzung der Milchquote in den neuen
Mitgliedstaaten verwirklicht werden kann und damit insgesamt dieser wichtige Markt
langfristig stabilisiert wird. Für die bäuerliche Einkommensbildung in Österreich
ist die Quote von zentraler strategischer Bedeutung.

Mit der nunmehr ebenfalls beschlossenen Fixierung der Milchausgleichszahlung wird
das Element der Direktzahlungen auch in diesem Marktsegment umgesetzt. Diese
Direktzahlung bleibt bis zur vollständigen Umsetzung der Reform an die Produktion
gekoppelt.

Getreide

Beim Getreide konnte im wesentlichen das Ergebnis der Agenda 2000 bestätigt
werden. Es kommt zu keiner weiteren Preissenkung, da diese auch nicht durch die
aktuelle Marktentwicklung gerechtfertigt wird. Österreich hatte Preissenkungen
immer abgelehnt, weil dieser Sektor ohnehin weitestgehend zu Weltmarktbedingungen
wirtschaften muss.

Damit sind auch für diese Marktordnung sichere planbare Bedingungen geschaffen
worden, die für Stabilität sorgen.

Die Flächenstillegung als marktstabilisierendes Element bleibt entgegen den
ursprünglichen Vorschlägen aufrecht und auch die Rotationsbrache bleibt erhalten.
Österreich konnte auch durchsetzen, dass auf den stillgelegten Flächen
nachwachsende Rohstoffe angebaut werden können. Dies ist für die Erfüllung der
strategischen Ziele für den Bereich der nachwachsenden Rohstoffe und Energieträger
von zentraler Bedeutung.

Auch die Bestimmungen über den Karbonkredit und die Eiweißpflanzenregelung
entsprechen österreichischen Forderungen.

Horizontale Regelungen für die Direktzahlungen

Mit der neuen Verordnung über die Gemeinschaftsregelungen für die Direktzahlungen
konnten ebenfalls österreichische Kernanliegen umgesetzt werden bzw. konnte in
dieser Rahmenregelung der urspüngliche von Österreich vehement abgelehnte
Vorschlag einer vollständigen Entkoppelung abgewendet werden.

Cross Compliance

Mit der neuen Rahmenregelung werden verpflichtende Mindeststandards für alle
Mitgliedstaaten (auch die neuen MS) festgelegt. Mit einem einheitlichen Rahmen
wird eine Wettbewerbsverzerrung zu Lasten der Umwelt- und Qualitätsproduktion
verhindert. Entgegen des ursprünglich sehr komplizierten Systems schwer
kontrollierbarer unüberschaubarer gegenseitiger Verpflichtungen ist ein vor Ort
realisierbarer Kontrollansatz gefunden worden, der in das bestehende
Kontrollsystem eingebaut werden kann.

Modulierung

Österreich hat sich immer für eine Stärkung der zweiten Säule ausgesprochen. Mit
dem nun vereinbarten System der Modulierung der Direktzahlungen werden Mittel aus
der ersten in die zweite Säule umgelenkt. Dies erfolgt so, dass Betriebe bis 5.000
Euro aus der Modulierung ausgeklammert werden.

Der ursprüngliche Vorschlag der Degression also progressiven Kürzung zur
Finanzierung von zusätzlichen Reformen konnte vorerst abgewandt werden. Über
allfällige Reduktionserfordernisse wird aufgrund aktueller Marktentwicklungen zu
entscheiden sein.

Vollständige Entkoppelung gefallen

Der Ansatz der Totalentkoppelung sämtlicher Direktzahlungen musste im Zuge der
Verhandlungen zurückgenommen werden. Nunmehr wurde ein System einer
differenzierten Betriebsprämie vereinbart, wie es viel besser den besonderen
Bedingungen Österreichs entspricht.

Der Kulturpflanzenausgleich bei Ackerkulturen kann, wie das von Österreich auch
als Möglichkeit angemeldet wurde vollständig entkoppelt werden wenn gewährleistet
wird, dass auf den Flächen für die die Einzelbetriebsprämie gewährt wird, kein
Obst und Gemüse und keine Speisekartoffeln angebaut werden.

Die Rinderprämien – insbesondere die von Österreich geforderte Mutterkuhprämie,
welche besondere Bedeutung in den benachteiligten Gebieten hat, bleibt vollständig
gekoppelt. Damit ist eine zentrale Forderung Österreichs umgesetzt worden.

Zusätzlich ist erreicht worden, dass die österreichische Mutterkuhquote um 50.000
Stück angehoben wurde. Dies ist vor allem aufgrund der nicht ausgenutzten Quoten
bei der Sonderprämie männlicher Rinder möglich geworden und weil Österreich klar
machen konnte, dass es beabsichtigt in diesem Bereich der extensiven nachhaltigen
Rinderproduktion für das benachteiligte Gebiet Entwicklungsperspektiven zu geben.

Schließlich wurde seitens der Kommission auch die antragslose Abwicklung der
gekoppelten Mutterkuhprämie zugesichert. Außerdem konnte eine flexible Nutzung der
Kalbinnenprämie erreicht werden.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft,
Links zum Land Österreich.

 


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