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@grar.de Aktuell - 26.06.2003

Höhn: Anbau vielfältiger Fruchtfolgen und Weidehaltung von Milchvieh jetzt förderfähig


Düsseldorf (agrar.de) - Der zuständige Ausschuss für Agrarstruktur und ländliche
Entwicklung (STAR) bei der Europäischen Kommission hat den nordrhein-westfälischen
Antrag auf Einführung der Modulationsmaßnahmen einstimmig angenommen. Damit kann
ab sofort in Nordrhein-Westfalen der Anbau vielfältiger Fruchtfolgen, die
einzelflächenbezogene Grünlandextensivierung und die Weidehaltung von Milchvieh
gefördert werden. Finanziert werden die neuen Maßnahmen mit den Mitteln des
Modulationsgesetzes. Danach werden bei den Direktzahlungen (Flächen- und
Tierprämien) an die Landwirte zwei Prozent einbehalten, sofern ein Freibetrag von
10.000 Euro je Betrieb überschritten wird. Diese Gelder – in NRW 2,5 Mio. Euro pro
Jahr – werden durch Bundes- und Landesmittel ergänzt, so dass insgesamt fünf Mio.
Euro für die Förderung der neuen Agrarumweltmaßnahmen zur Verfügung stehen.

Landwirtschaftsministerin Bärbel Höhn: 'Damit können wir die vorliegenden Anträge
bewilligen und den Landwirten Rechtssicherheit geben. Mit den neuen
Fördermaßnahmen werden die bestehenden Angebote im Bereich der
Agrarumweltmaßnahmen und im Vertragsnaturschutz um drei weitere wichtige Bausteine
ergänzt. Inzwischen werden in NRW über die verschiedenen Programme rund 230.000 ha
gefördert, das sind mehr als 15 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche
unseres Landes. 1995 waren es erst 40.000 ha. Die Bäuerinnen und Bauern erkennen
immer mehr, dass es sich lohnt, Landwirtschaft und Naturschutz miteinander zu
verzahnen. In diesem Jahr stellt die Landesregierung insgesamt rund 52 Mio. Euro
an EU-, Bundes- und Landesmittel für die Agrarumweltförderung zur Verfügung.'

Landwirtinnen und Landwirte, die bereit sind, die Fruchtfolge ihres Betriebes um
zusätzliche Feldfrüchte zu erweitern, haben weniger Probleme mit Krankheiten ihrer
Pflanzen und benötigen daher auch weniger Pflanzenschutzmittel. Außerdem bietet
die Vielfalt mehr Tier- und Pflanzenarten einen Lebensraum. Wer die Bedingungen
erfüllt, erhält eine Prämie von 50 Euro je Hektar. Die Förderung der
einzelflächenbezogenen Grünlandextensivierung ist besonders für flächenknappe
viehhaltende Betriebe interessant, die nicht sofort alle Flächen extensivieren
können. Der Verzicht auf Pflanzenschutzmittel und chemisch-synthetische
Düngemittel wird mit 130 Euro je Hektar honoriert. Die Weidehaltung von Milchvieh
wird speziell in ausgeprägten Grünlandregionen gefördert, um dem Rückgang dieser
artgerechten Form der Tierhaltung entgegenzuwirken und die Kulturlandschaft zu
erhalten. Betriebe mit regelmäßigem Weidegang und Haltung der Milchkühe in
tiergerechten Laufställen bekommen 140 Euro je Hektar berücksichtigungsfähiger
Fläche.

Neben den Modulationsmaßnahmen hat die EU-Kommission auch neue Förderbausteine im
Rahmen des Naturschutzes genehmigt. Mit EU-Mitteln können jetzt auch
Grundstücksankäufe, Biotopverbesserungsmaßnahmen wie z.B. Entbuschung,
Wiedervernässung und Anpflanzung sowie die touristische Erschließung eines
Gebietes durch Wegebau, Informationen und Aussichtspunkte gefördert werden.

Links zum Thema Förderung,
Links zum Bundesland Nordrhein-Westfalen.

 


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