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@grar.de Aktuell - 26.06.2003

EU-Agrarreform: Details zum Kompromiß


Brüssel/Luxemburg (agrar.de) - Die EU-Agrarminister haben eine grundlegende Reform
der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) verabschiedet, die die Stützungsmechanismen des
gemeinschaftlichen Agrarsektors völlig verändern wird.

Die Hauptelemente der Reformvorschläge lassen sich in aller Kürze wie folgt
auflisten:

• produktionsunabhängige einzelbetriebliche Zahlung ('Entkopplung'); die
Produktionsbindung kann in begrenztem Maße beibehalten werden, um eine Einstellung
der Produktion zu vermeiden;

• Verknüpfung dieser Zahlung mit der Einhaltung von Standards in den Bereichen
Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Tier-/Pflanzengesundheit und Tierschutz sowie
Arbeitssicherheit und darüber hinaus mit der Verpflichtung, alle
Landwirtschaftsflächen des Betriebs in gutem agronomischem Zustand zu erhalten
('Cross-Compliance');

• verstärkte Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums durch Bereitstellung von
mehr Fördermitteln, durch neue Maßnahmen zur Förderung von Umwelt,
Qualitätserzeugung und Tierschutz und durch Unterstützung der Landwirte in ihren
Bemühungen, bei ihrer Produktionsweise anspruchsvolle EU-Standards zu erreichen
(beginnend 2005);

• Kürzung der Direktzahlungen ('Modulation') an Großbetriebe, um Zusatzmittel für
die ländliche Entwicklung frei zu machen und mit den hiervon verbleibenden Mitteln
weitere Reformen finanzieren zu können;

• ein Mechanismus für Haushaltsdisziplin, um sicherzustellen, dass der
Agrarhaushalt bis 2013 nicht überschritten wird;

• Anpassungen der Marktstützungspolitik im Rahmen der GAP. Hierzu gehören
insbesondere:

- asymmetrische Preiskürzungen im Milchsektor: Der Interventionspreis für Butter
wird über vier Jahre um 25 Prozent gesenkt, was gegenüber der Agenda 2000 eine
zusätzliche Kürzung um 10 Prozent bedeutet. Für Magermilchpulver wird die über
drei Jahre erfolgende Kürzung um 15 Prozent beibehalten.

- Kürzung der monatlichen Zuschläge im Getreidesektor um die Hälfte. Der
derzeitige Interventionspreis wird beibehalten.

- Reformen in den Sektoren Reis, Hartweizen, Schalenfrüchte, Kartoffelstärke und
Trockenfutter.

[b]Die Reform im Einzelnen[/b]

[b]Betriebsbezogene Einheitszahlung zur Förderung einer in höherem Maße
marktorientierten und nachhaltigen Landwirtschaft[/b]

Die meisten Beihilfen im Rahmen der verschiedenen gemeinsamen Marktorganisationen
werden künftig durch eine einzelbetriebliche Zahlung ersetzt. Das bedeutet, dass
die große Mehrzahl der Direktzahlungen in der EU nicht mehr an die Erzeugung
gebunden sind. Die Landwirte erhalten grundsätzlich diese einzige
Betriebsbeihilfe, die auf einem Referenzbetrag während eines Referenzzeitraums von
2000 bis 2002 basiert.

Die Mitgliedstaaten, die es für notwendig halten, das Risiko der Aufgabe
landwirtschaftlicher Flächen zu minimieren, können für bis zu 25 Prozent der
derzeitigen Hektarzahlungen im Kulturpflanzensektor die Bindung an die Erzeugung
beibehalten.

Im Rindfleischsektor können die Mitgliedstaaten beschließen,

• bis zu 100 Prozent der derzeitigen Mutterkuhprämie und 40 Prozent der
Schlachtprämie beizubehalten

oder

• entweder bis zu 100 Prozent der Schlachtprämie oder alternativ bis zu 75 Prozent
der Sonderprämie für männliche Rinder beizubehalten.

Bei den Prämien für Schafe und Ziegen, einschließlich der Ergänzungsprämie in
benachteiligen Gebieten, können bis zu 50 Prozent an die Erzeugung gebunden
bleiben.

Die Trocknungsbeihilfen für Getreide und die Direktzahlungen in den Regionen in
äußerster Randlage sowie auf den Ägäischen Inseln können auf Wunsch des
Mitgliedstaats auch weiterhin an die Erzeugung gebunden bleiben.

Milchzahlungen werden ab 2008, sobald die Reform des Milchsektors völlig umgesetzt
ist, ebenfalls Teil der einzelbetrieblichen Zahlung sein. Die Mitgliedstaaten
können die Regelung früher einführen.

Für andere Erzeugnisse wie Reis, Hartweizen, Stärke oder Trockenfutter gelten
zusätzliche Sonderregelungen (siehe unten).

Die Mitgliedstaaten können ihren Landwirten zusätzliche Zahlungen in Höhe von bis
zu 10 Prozent der Summe der einzelbetrieblichen Zahlungen gewähren, um spezifische
Arten der Landwirtschaft zu fördern, die für die Umwelt oder eine
Qualitätserzeugung und -vermarktung wichtig sind.

Die neue Regelung wird im Jahr 2005 in Kraft treten. Mitgliedstaaten, in denen
wegen besonderer landwirtschaftlicher Bedingungen ein Übergangszeitraum notwendig
ist, können die einzelbetriebliche Zahlung ab spätestens 2007 einführen. Die
Kommission kann im Verwaltungsausschussverfahren die notwendigen Maßnahmen
treffen, um untragbare Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden und um die Einhaltung
der internationalen Verpflichtungen sicherzustellen.

[b]Höhere Standards für Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und
Tierschutz[/b]

Die Gewährung der einzelbetrieblichen Zahlung und anderer Direktzahlungen in
voller Höhe wird davon abhängig gemacht, dass eine Reihe gesetzlicher Standards in
den Bereichen Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Pflanzenschutz, Tiergesundheit
sowie Tierschutz eingehalten werden.

Die 'Cross Compliance' trägt auch zur Erhaltung des ländlichen Raums bei. Bei
Nichteinhaltung dieser Auflagen würden die Direktzahlungen im Verhältnis zum
entstandenen Risiko oder Schaden gekürzt.

[b]Neues Betriebsberatungssystem [/b]

Bis 2006 ist die Einführung des Betriebsberatungssystems in den Mitgliedstaaten
freiwillig. Ab 2007 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, ihren Landwirten
Beratungsdienste anzubieten. Die Landwirte sind jedoch nicht verpflichtet, sie in
Anspruch zu nehmen. Im Jahr 2010 wird der Rat auf der Grundlage eines Berichts der
Kommission über das Funktionieren der Regelung entscheiden, ob die Landwirte
verpflichtet werden sollten, die Beratungsdienste zu nutzen.

Betriebsberatungsdienste werden den Landwirten durch Beantwortung ihrer Fragen
bewusst machen, wie Standards und gute fachliche Praxis konkret im
Produktionsprozess anzuwenden sind. Betriebsaudits bestehen dabei in
strukturierten regelmäßigen Bestandsaufnahmen und Prüfungen der Materialbewegungen
und Prozesse auf Betriebsebene, die für einen bestimmten Zielbereich (Umwelt,
Lebensmittelsicherheit, Tierschutz) als relevant eingestuft sind. Die Beihilfe als
Kostenbeitrag zu den Betriebsaudits wird im Rahmen der Maßnahmen zur Förderung der
ländlichen Entwicklung gewährt.

[b]Verstärkte Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums [/b]

Die EU-Fördermittel zur Entwicklung des ländlichen Raums sollen deutlich
aufgestockt und der Anwendungsbereich dieser Gemeinschaftspolitik soll durch
Einführung neuer Maßnahmen erweitert werden. Diese Veränderungen werden 2005 in
Kraft treten. Es obliegt den Mitgliedstaaten, zu entscheiden, ob sie diese
Maßnahmen in ihre Programme zur Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums
aufnehmen wollen.

Mit diesen Maßnahmen soll die Sicherheit und Qualität von Lebensmitteln verbessert
werden, Landwirte sollen bei der Anpassung an hohe Standards auf der Grundlage von
EU-Rechtsvorschriften unterstützt werden, und es soll ein hohes Tierschutzniveau
gefördert werden. Das sind wesentliche, den allgemeineren Erwartungen der
europäischen Gesellschaft weitgehend entsprechende Ziele zur Förderung einer
nachhaltigen Landwirtschaft, die im Zentrum der gesamten GAP-Reform stehen. Sie
werden Landwirten neue Einkommensquellen erschließen (Umweltschutz in der
Landwirtschaft, Förderung und Vermarktung von Qualitätserzeugnissen).

[b]Neue Qualitätsanreize für Landwirte [/b]

Gewährung einer Beihilfe als Anreiz für Landwirte, die an Programmen zur Hebung
der Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse und zur Verbesserung ihrer
Produktionsverfahren teilnehmen und den Verbrauchern in dieser Beziehung
Sicherheiten bieten. Diese Beihilfe wird alljährlich für einen Zeitraum von
höchstens fünf Jahren und bis zu einer Obergrenze von 1.500 Euro je Betrieb und
Jahr gewährt.

Finanzielle Unterstützung von Erzeugervereinigungen bei der Verbraucherinformation
über und der Werbung für Erzeugnisse, die im Rahmen der oben genannten
Qualitätsprogramme produziert werden. Die Förderung der öffentlichen Hand kann bis
zu 70 Prozent der Kosten der förderfähigen Projekte betragen.

[b]Neue Beihilfen für die Landwirte zur Erreichung von Standards[/b]

Die Landwirte erhalten eine befristete und degressive Beihilfe, damit sie ihre
Betriebe leichter an neu eingeführte hohe Standards auf der Grundlage der
EU-Rechtsvorschriften über Umweltschutz, Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanzen,
Tierschutz und Arbeitssicherheit anpassen können. Es wird eine pauschale und
degressive Beihilfe für einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren gewährt, für die
eine Obergrenze von 10.000 Euro je Betrieb und Jahr gilt.

Die Landwirte erhalten eine finanzielle Unterstützung in Form eines Beitrags zu
den Kosten, die bei der Inanspruchnahme von Betriebsberatungsdiensten anfallen.
Die öffentliche Hand kann die Kosten, die den Landwirten bei der Inanspruchnahme
der Dienste entstehen, bis zu einem Höchstsatz von 80 Prozent und einer Obergrenze
von 1.500 Euro erstatten.

[b]Übernahme der Kosten für einen verbesserten Tierschutz [/b]

Landwirte, die sich für mindestens fünf Jahre verpflichten, in ihrem Betrieb den
Tierschutz über die Mindestanforderungen guter Tierhaltungspraxis hinaus zu
verbessern, erhalten eine finanzielle Unterstützung. Sie wird jährlich gewährt und
ihr Betrag richtet sich bei einer Obergrenze von 500 Euro je Vieheinheit und Jahr
nach den durch diese Verpflichtungen bedingten Zusatzkosten und
Einkommenseinbußen.

[b]Mehr Investitionsbeihilfen für Junglandwirte[/b]

Die Beihilfeintensität der EU-Investitionsbeihilfen für Junglandwirte wird
angehoben.

[b]Finanzierung [/b]

Kürzung der Direktzahlungen für Großbetriebe zur Förderung der Entwicklung des
ländlichen Raums

Zur Finanzierung der zusätzlichen Maßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raums
werden die Direktzahlungen für Großbetriebe wie folgt gekürzt ('Modulation'):

Betriebe; Haushaltsjahr 2005; 2006; 2007; 2008 bis 2013
Betriebe mit bis zu 5.000 Euro Direktzahlungen jährlich; 0 Prozent; 0 Prozent; 0
Prozent; 0 Prozent
Betriebe mit über 5.000 Euro; 3 Prozent; 4 Prozent; 5 Prozent; 5 Prozent

Die Regionen in äußerster Randlage werden von der Modulation ausgenommen.

Bei einem Modulationssatz von 5 Prozent werden zusätzliche Mittel für die
Entwicklung des ländlichen Raums in Höhe von 1,2 Milliarden Euro jährlich
freigesetzt.

Bei der Verteilung der durch die Modulation frei gewordenen Mittel bleibt ein
Prozentpunkt in den Mitgliedstaaten, in denen die Mittel anfallen. Die den übrigen
Prozentpunkten entsprechenden Beträge werden nach folgenden Kriterien unter den
Mitgliedstaaten aufgeteilt:

• Landwirtschaftliche Nutzfläche

• Beschäftigte in der Landwirtschaft

• Pro-Kopf-BIP in Kaufkraftstandards

Grundsätzlich wird jeder Mitgliedstaat mindestens 80% seiner Modulationsmittel
zurückerhalten (nähere Einzelheiten siehe im Abschnitt über Roggen).

In den Beitrittsländern werden die Direktzahlungen erst dann gekürzt, wenn sie das
normale EU-Niveau erreicht haben.

[b]Sicherung der Haushaltsdisziplin [/b]

Aufgrund der auf dem Brüsseler Gipfel im Oktober 2002 festgesetzten Obergrenze für
die GAP-Ausgaben (Unterrubrik 1a) muss ab 2007 ein Mechanismus zur Sicherung der
Haushaltsdisziplin zur Anwendung kommen. Lassen die Vorausschätzungen erkennen,
dass die Unterrubrik 1a mit einer Sicherheitsmarge von 300 Mio. Euro in einem
bestimmten Haushaltsjahr überschritten wird, so setzt der Rat auf der Grundlage
eines Kommissionsvorschlags eine Anpassung der Direktstützung fest.

[b]Stabilisierung der Märkte und Verbesserung der gemeinsamen
Marktorganisationen[/b]

[b]Ackerkulturen [/b]

• Getreide

Der derzeitige Interventionspreis für Getreide wird beibehalten. Der Grundbetrag
für Ackerkulturen bleibt bei 63 Euro/t. Die saisonale Anpassung der
Interventionspreise ('monatliche Zuschläge') werden um 50 Prozent gekürzt.

Damit die Interventionsbestände nicht weiter anwachsen, wird Roggen aus der
Interventionsregelung ausgeschlossen.

Um nachteilige Auswirkungen der erforderlichen Umstrukturierung abzufedern, wird
eine Übergangsmaßnahme zur Anwendung kommen. Bei denjenigen Mitgliedstaaten, deren
Roggenerzeugung mehr als 5 Prozent ihrer gesamten Getreideerzeugung und 50 Prozent
der gesamten Roggenerzeugung der EU ausmacht, bleiben 90 Prozent der
Modulationsmittel im Lande. Mindestens 10 Prozent dieser Mittel müssen in den
Roggenerzeugungsgebieten ausgegeben werden.

• Eiweißpflanzen

Der derzeitige Zuschlag für Eiweißpflanzen (9,5 Euro/t) wird beibehalten und in
eine kulturspezifische Flächenzahlung von 55,57 Euro/ha umgewandelt. Diese wird im
Rahmen der neuen garantierten Höchstfläche von 1,4 Mio. ha gewährt.

[b]Förderung des Anbaus von Energiepflanzen - CO2-Kredit [/b]

Die Kommission schlägt eine Beihilfe von 45 Euro/ha für Energiepflanzen bei einer
EU-weiten garantierten Höchstfläche von 1.500.000 ha vor. Die Beihilfe wird nur
für Flächen gewährt, deren Erzeugung Gegenstand eines Anbauvertrags zwischen
Landwirt und Verarbeitungsindustrie ist, es sei denn, der Landwirt nimmt selbst
die Verarbeitung im eigenen Betrieb vor. Innerhalb von fünf Jahren nach
Inkrafttreten der Energiepflanzenregelung wird die Kommission dem Rat einen
Durchführungsbericht zusammen mit etwaigen Änderungsvorschlägen vorlegen.

• Hartweizen

Der Zuschlag für Hartweizen in traditionellen Anbaugebieten wird unabhängig von
der Erzeugung gezahlt. Der Mitgliedstaat hat die Möglichkeit, 40 Prozent an die
Erzeugung gekoppelt lassen. Der Zuschlag wird auf 304,25 Euro/ha im Jahr 2004,
290,9 Euro/ha im Jahr 2005 und 285 Euro/t ab dem Jahr 2006 festgesetzt und in die
einzelbetriebliche Zahlung einberechnet. Die Sonderbeihilfe von gegenwärtig 139,5
Euro/ha für andere Regionen, in denen der Hartweizenanbau gefördert wird, läuft
aus. Dieser Prozess wird 2004 beginnen und drei Jahre dauern.

Ferner wird eine neue Prämie zur Steigerung der Qualität von Hartweizen für die
Erzeugung von Hartweizengrieß und Teigwaren eingeführt. Diese Prämie wird in den
traditionellen Anbaugebieten Landwirten gewährt, die eine bestimmte Menge
zertifiziertes Saatgut ausgewählter Sorten verwenden, d.h. von Sorten, die den
Qualitätsanforderungen für die Hartweizengrieß- und Teigwarenerzeugung genügen.
Die Prämie beträgt 40 Euro/ha und wird im Rahmen der garantierten Höchstflächen
gewährt, die gegenwärtig in den traditionellen Anbaugebieten gelten.

• Stärkekartoffeln

Im Rahmen der gegenwärtigen Stützungsregelung wird Erzeugern von Stärkekartoffeln
eine Direktzahlung gewährt, deren Höhe im Rahmen der Agenda 2000 auf 110,54 Euro/t
Stärke festsetzt wurde. Auf der Grundlage der historischen Lieferungen an die
Stärkeindustrie werden 40 Prozent dieser Zahlung in die einzelbetriebliche Zahlung
einberechnet, während der restliche Teil als kulturspezifische Zahlung für
Stärkekartoffeln beibehalten wird. Der Mindestpreis sowie die
Produktionserstattung für Stärke werden beibehalten.

• Trockenfutter

Die Trockenfutterbeihilfen werden zwischen den Futtererzeugern und der
Verarbeitungsindustrie neu verteilt. Die Direktbeihilfen an die Erzeuger werden
auf der Grundlage ihrer historischen Lieferungen an die Industrie in die
einzelbetriebliche Zahlung einberechnet. Zur Berücksichtigung der derzeitigen
nationalen Garantiemengen werden Obergrenzen für die einzelnen Mitgliedstaaten
angewendet.

Die Verarbeitungsbeihilfe wird für 2004/05 auf 33 Euro/t festgesetzt.

2008 wird die Kommission einen Bericht zusammen mit etwaigen Änderungsvorschlägen
vorlegen.

[b]Reis[/b]

Zur Stabilisierung des vor allem durch die Auswirkungen der Initiative 'Alles
außer Waffen' beeinträchtigten Marktgleichgewichts hat der Rat beschlossen, den
Interventionspreis in einem einzigen Schritt um 50 Prozent auf einen den
Weltmarktpreisen entsprechenden realen Stützungspreis von 150 Euro/t zu senken.
Die Intervention wird auf jährlich 75.000 t begrenzt.

Um andererseits die Erzeugereinkommen zu stabilisieren, wird die gegenwärtige
Direktbeihilfe von 52 Euro/t auf 177 Euro/t aufgestockt, d.h. um einen Wert, der
den gesamten Ausgleichszahlungen für Getreide im Laufe der GAP-Reformen von 1992
und der Agenda 2000 entspricht. Von diesem Betrag werden 102 Euro/t in die
einzelbetriebliche Zahlung einberechnet, und zwar auf der Grundlage historischer
Ansprüche begrenzt durch die derzeitige garantierte Höchstfläche. Die restlichen
75 Euro/t, multipliziert mit dem bei der Reform von 1995 festgelegten
Referenzertrag, werden als kulturspezifische Beihilfe gezahlt.

Als garantierte Höchstfläche (GHF) wird dabei der Durchschnitt der Jahre 1999-2001
oder aber die derzeitige GHF zugrunde gelegt, je nachdem, welche Fläche kleiner
ist.

Außerdem hat der Rat die Kommission aufgefordert, mit den Handelspartnern der EU
im Rahmen der WTO Verhandlungen über die Änderung der gebundenen Zollsätze für
Reis aufzunehmen.

[b]Schalenfrüchte [/b]

Die jetzige Stützungsregelung wird durch eine jährliche Pauschalzahlung von 120,75
Euro/ha ersetzt, die für eine Fläche von 800.000 ha, unterteilt in feste nationale
Garantieflächen für Mandeln, Haselnüsse, Walnüsse, Pistazien und Johannisbrot,
gewährt wird. Die Mitgliedstaaten können ihre Garantiemengen in flexibler Weise
verwenden. Die Mitgliedstaaten können diese Zahlung um höchstens 120,75 Euro/ha
jährlich aufstocken.

[b]Milch und Milcherzeugnisse[/b]

Um den Milcherzeugern eine dauerhafte Perspektive zu bieten, hat der Rat die
Verlängerung einer reformierten Milchquotenregelung bis zum Wirtschaftsjahr
2014/15 beschlossen.

Der Rat hat asymmetrische Preiskürzungen im Milchsektor beschlossen. Der
Interventionspreis für Butter wird um 25% gesenkt (2004, 2005, 2006 um jeweils 7
Prozent, 2007 um 4 Prozent), was gegenüber der Agenda 2000 eine zusätzliche
Kürzung um 10 Prozent bedeutet. Der Interventionspreis für Magermilchpulver wird,
wie in der Agenda 2000 beschlossen, um 15 Prozent gekürzt (2004, 2005 und 2006 um
jeweils 5 Prozent). Die Interventionskäufe von Butter werden 2004 bei
Überschreitung einer Höchstmenge von 70.000 Tonnen ausgesetzt (ab 2007 liegt diese
Höchstmenge bei 30.000 Tonnen). Über diese Menge hinausgehenden Butterankäufe
können im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens durchgeführt werden. Der
Richtpreis für Milch wird abgeschafft.

Der Ausgleich beträgt 11,81 Euro/t im Jahr 2004, 23,65 Euro/t im Jahr 2005 und
35,5 Euro/t ab 2006.

Die einzelbetriebliche Zahlung wird im Milchsektor erst nach der vollständigen
Durchführung der Reform angewendet, wobei die Mitgliedstaaten jedoch eine frühere
Einführung beschließen können.

Der Rat hat eine Aufstockung der Milchquoten für Griechenland (+120.000 t) sowie
eine zeitlich befristete Ausnahme für die Azoren in Bezug auf die Nutzung der
Milchquoten beschlossen (2003/2004: 73.000 t, 2004/2005: 61.500 t, ab 2005/2006:
50.000 t).

[b]Reform der Sektoren Olivenöl, Tabak und Baumwolle [/b]

Im Herbst 2003 wird die Kommission eine Mitteilung über die Reform der Sektoren
Olivenöl, Tabak und Baumwolle vorlegen, der entsprechende Rechtsvorschläge folgen
werden. Die Vorschläge der Kommission werden diesen Sektoren eine langfristige
Perspektive im Einklang mit dem Finanzrahmen bieten. Die Reformvorschläge für
diese Sektoren werden auf den Zielen und dem Ansatz des gegenwärtigen Reformpakets
basieren.

Weitere Informationen zum Thema gibt die EU-Kommission auf ihrer
Internet-Seite zum Midterm-Review.

Links zum Thema EU und Landwirtschaft,
Links zum Thema Agrarpolitik.

 


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